Schon während der Corona-Pandemie haben wir Sie in den letzten zwei Jahren regelmäßig über die aktuellen Verordnungen des Bundes bzw. des Landes informiert. Auch die aktuell angespannte Gas- und Stromversorgungslage durch den russischen Angriff auf die Ukraine hat zur Folge, dass die Regierung entsprechende Verordnungen und Preisbremsen auf den Weg gebracht hat. Wir möchten Sie aktuell informieren.
Welche KMU können Anträge stellen?
- Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) mit Sitz in Niedersachsen.
- Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen
- Zugleich muss der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 unter dem verfügbaren am 01.07.2022 gelegen haben.
- Die maximale Förderung ist auf 500.000 Euro begrenzt.
- Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.
Leistungsgrundlage: Der Ausgabenanstieg für Energie zwischen Juli bis Dezember 2022 geht über die Verdopplung der Ausgaben im Vorjahreszeitraum hinaus. Bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über diese Verdoppelung hinausgehen, können über den Hilfsfonds erstattet werden.
Die Hälfte der maximalen Fördersumme wird als Abschlag schnell nach Antragstellung ausgezahlt. Die zweite Hälfte wird nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge ausgezahlt. Sollte sich dabei herausstellen, dass die für die Auszahlung benötigte Restsumme über den zur Verfügung stehenden 100 Millionen Euro liegt, erfolgt eine anteilige Kürzung. So wird sichergestellt, dass alle Anträge bearbeitet und alle Antragsteller im Antragszeitraum gleichbehandelt werden können.
Um die Konjunktur in Krisenzeiten zu stützen und den Treibhausgas-Ausstoß zu senken, hat das Land Niedersachsen ein Förderprogramm für „Klimaschutz und Energieeffizienz“ veröffentlicht, das 89 Millionen Euro umfasst. Anträge können ab sofort bei der NBank gestellt werden – die Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01. März und 01. September statt.
Mit dem neuen Programm will das Land Niedersachsen die Konjunktur stärken und den Energiebedarf von gewerblichen und öffentlichen Bauten nachhaltig senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die folgenden Investitionen förderfähig:
- Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
• Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen
• Die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
• Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Förderhöhe und -voraussetzungen:
Die Förderung umfasst dabei einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 70%. Die Förderhöhe ist dabei abhängig von den räumlichen Voraussetzungen, der Art der Maßnahme und beihilferechtlichen Grundlagen. Zu beachten ist, dass die Fördersumme zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 25.000 Euro betragen muss. Für die Beurteilung der Förderwürdigkeit sind zudem (bei Antragstellung) die erwarteten Einsparungen an Energie je Euro der Investition und die Einsparung an CO2-Äquivalenten nachzuweisen und durch die Prognose eines Sachkundigen des BMWK / BAFA (Energieeffizienzexperten) zu bestätigen.
Gefördert werden:
- Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft
• Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere TrägerInnen öffentlicher Gebäude
• Kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft
• Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen
• Landesgesellschaften mit privater Rechtsform und Kultureinrichtungen
Im Rahmen der Förderung von betrieblichen Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken sind ausschließlich niedersächsische Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen sowie Kommunale Unternehmen förderfähig.
Weitere Infos und Antragsstellung bei der >> NBANK