Energiesparmassnahmen und Fördermittel

Neue Förderprogramme: EFRE-Richtlinien zur Energie- und Ressourceneffizienz

Zwei neue EFRE-Förderrichtlinien unterstützen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Energie- und Ressourceneffizienz. Für die aktuelle Förderperiode stehen im Förderprogramm „Betriebliche Ressourceneffizienz“ rund 39 Mio. EUR und im Förderprogramm „Klimaschutz und Energieeffizienz“ circa 90 Mio. EUR aus EFRE- und Landesmitteln zur Verfügung.

Mit dem neuen Programm will das Land Niedersachsen die Konjunktur stärken und den Energiebedarf von gewerblichen und öffentlichen Bauten nachhaltig senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Investitionen förderfähig:

  • Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
  • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen
  • Die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
  • Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Im Rahmen zweier kostenfreier Online-Veranstaltungen wurden die Programme Ende Januar durch die KEAN (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen) genauer vorgestellt. Unter folgendem Link finden Sie die Zusammenfassung mit ausführlichen Informationen: klimaschutz-niedersachsen.de/unternehmen/Efre-RL

Weitere Infos und Antragsstellung finden Sie auch bei der NBANK:

Betriebliche Ressourceneffizienz: nbank.de/Förderprogramme/Ressourceneffizienz-und-Kreislaufwirtschaft

Klimaschutz und Energieeffizienz: nbank.de/Förderprogramme/Klimaschutz-und-Energieeffizienz

Förderprogramm: „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“

Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land eine Unterstützung für Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung – zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022.

Die Antragsstellung ist ab 23. Februar bis Ende März 2023 über das Antragsportal der NBANK möglich. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Das ist der erste Teil des 300 Millionen Euro-Paketes, dass Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren.

Alle Informationen zum Förderprogramm, zur Antragstellung und die FAQ finden Sie auf der Internetseite der NBank: Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen.

Mit dem Fördercheck der NBank können Sie zudem schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Die tatsächliche Förderberechtigung wird auf Grundlage der Förderrichtlinie im Zuge des Antragsverfahrens geprüft. Lesen Sie sich die Fragen und Erläuterungen aufmerksam durch. Der Fördercheck dauert nur wenige Minuten. Hier geht es zu Fördercheck!

Sollten Sie zu den Förderberechtigten gehören, können Sie ab dem 23.02.23 (bis Ende März 2023) eine Förderung beantragen.

Die Förderung beträgt bis zu 80% der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinausgehen (Betrachtungszeitraum Juli bis Dezember 2022 zu 2021), mindestens 2.400 Euro, maximal 500.000 Euro.

Diese Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie erhalten Sie, wenn

  • die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen und
  • der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 mindestens unter 2.400 Euro unter dem verfügbaren Bestand am 01.07.2022 gelegen hat.

Hilfen und aktuelle Verordnungen für Unternehmen, die besonders von Energiepreissteigerungen betroffen sind:

Gas- und Strompreisbremse für KMU und Industriekunden

Die Bundesregierung hat die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Neben Verbraucher*innen soll damit auch die Wirtschaft angesichts der hohen Energiepreise entlastet werden. Die Regelungen legen fest, dass Strom-, Gas- und Wärmepreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden. Die Preisbremsen gelten ab März 2023, werden dann aber auch rückwirkend für die Kosten von Januar und Februar angerechnet.

Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

Das Gesetz für die Gas- und Wärmepreisbremse regelt, dass für KMU mit einem Gas- und Wärmeverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr sowie Pflegeeinrichtungen und Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Gaspreis bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird und für Wärme auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Diese Deckelung des Preises gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.

Der Strompreis für KMU mit einem Stromverbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr wird auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs.

Regelungen für Industriekunden:

Für Industriekunden wird der Gaspreis auf 7 Cent netto pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei Wärme liegt der Preis bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.

Beim Strompreis liegt die Grenze für Industriekunden bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Zusätzlich gibt es Härtefall-Regelungen für Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Hierzu zählen zum Beispiel Wohnungsunternehmen, soziale Träger oder Kultur und Forschung.