Fördermittel und Gründerzuschuss

Fördermittel und Gründerzuschuss

Der finanzielle Kick-Off für Ihren Neustart

Große Pläne sollten nicht an einem zu kleinen Sparschwein scheitern: oftmals wirkt das finanzielle Risiko abschreckend auf junge Gründerinnen & Gründer – dabei kann eine Vielzahl an verfügbaren Fördermittelprogrammen direkt zu Beginn helfend unter die Arme greifen.

Kostenloser Fördermittelcheck im persönlichen Beratungsgespräch

Der richtige Durchblick im Angebotsdschungel fehlt Ihnen noch?
In einem persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam die passenden Finanzierungsoptionen und Ansätze für Ihre Selbstständigkeit. 

So individuell wie Ihr Gründungsvorhaben sind auch die vielfältigen Fördermittelprogramme von Bund & Ländern – einen Überblick über öffentliche Zuschüsse und Existenzgründerhilfen finden Sie hier:

 Links

 Tipp: Förderung für Kleinstunternehmen

Die Maßnahme Kleinstunternehmen der Grundversorgung sichert die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung und trägt zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei. Gleichzeitig stärkt sie die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Räumen in Niedersachsen. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Folgeabschätzungen investive Vorhaben an Gebäuden und für Maschinen.

Gefördert werden können:

  • Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Folgeabschätzungen
  • Nah- und Grundversorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs (z. B. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel)
  • Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bei neuen Firmen,
  • Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bestehender Firmen zur Erweiterung des bestehenden Betriebszweigs
  • Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bestehender Firmen zur Erweiterung in neue Betriebszweige (Diversifizierung)
  • Dienstleistungen zur Mobilität.

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • Betriebe der gewerblichen Wirtschaft
  • Fördersatz gemäß Förderrichtlinie: 45 % der förderfähigen Ausgaben
  • Höchstzuwendung: maximal 200.000 Euro in drei Jahren
  • Mindestinvestitionsvolumen: 10.000 Euro (netto)

Voraussetzungen:

  • private Antragsteller
  • Das geplante Vorhaben liegt in einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.
  • Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitarbeitskräfte und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro im Jahr.
  • Vorhandensein einer Registriernummer (zentrale Betriebsnummer)

 

Ansprechpartner:

Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung in Braunschweig. >> detailierte Infos zum Programm

 Tipp: MikroSTARTer Niedersachsen

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank Gründungen und Unternehmensnachfolgen, insbesondere von Kleinstgründungen, in Niedersachsen.

Gefördert werden können:

  • Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen (z.B. Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten)

Der Umfang der Finanzierung:

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 40.000 Euro
  • Die Kreditlaufzeit beträgt sieben Jahre.
  • Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 3,5 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit.