
Links
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- Bundesagentur für Arbeit
Gründungszuschuss für Existenzgründungen aus Arbeitslosengeld I - JobCenter Peine
Einstiegsgeld für Existenzgründer aus Arbeitslosengeld II - Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums
Umfassende Zusammenstellung aller Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene mit detaillierten Recherchemöglichkeiten - NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderbank des Landes Niedersachsen - KfW
Förderbank des Bundes – Förderungen zur Gründung
- Bundesagentur für Arbeit
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- Niedersächsische Bürgschaftsbank GmbH (NBB)
Fördereinrichtung der niedersächsischen Wirtschaft, Übernahme von Ausfallbürgschaften für Bankdarlehen - EXIST-Gründerstipendium
Förderung innovativer Existenzgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen - Gründungsstipendium Niedersachsen
Förderung von Existenzgründungen von innovativen, digitalen oder wissensorientierten Unternehmensideen in Niedersachsen. Zuschuss bis zu 2000 Euro monatlich
- Niedersächsische Bürgschaftsbank GmbH (NBB)
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Tipp: Förderung für Kleinstunternehmen
Die Maßnahme Kleinstunternehmen der Grundversorgung sichert die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung und trägt zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei. Gleichzeitig stärkt sie die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Räumen in Niedersachsen. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Folgeabschätzungen investive Vorhaben an Gebäuden und für Maschinen.
Gefördert werden können:
- Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Folgeabschätzungen
- Nah- und Grundversorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs (z. B. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel)
- Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bei neuen Firmen,
- Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bestehender Firmen zur Erweiterung des bestehenden Betriebszweigs
- Förderung von Gebäuden und /oder Maschinen bestehender Firmen zur Erweiterung in neue Betriebszweige (Diversifizierung)
- Dienstleistungen zur Mobilität.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- Betriebe der gewerblichen Wirtschaft
- Fördersatz gemäß Förderrichtlinie: 45 % der förderfähigen Ausgaben
- Höchstzuwendung: maximal 200.000 Euro in drei Jahren
- Mindestinvestitionsvolumen: 10.000 Euro (netto)
Voraussetzungen:
- private Antragsteller
- Das geplante Vorhaben liegt in einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.
- Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitarbeitskräfte und einem Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro im Jahr.
- Vorhandensein einer Registriernummer (zentrale Betriebsnummer)
Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung in Braunschweig. >> detailierte Infos zum Programm