Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Heute die Zukunft gestalten

Um das 2015 beim Pariser Klimaabkommen ausgerufene Klimaziel der Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C zu erreichen, müssen auch die Unternehmen in unserem Landkreis Maßnahmen ergreifen. Der wirtschaftliche Umgang mit Energie und unserer Umwelt ist dabei auch für Unternehmen im Landkreis ein langfristiger Erfolgsfaktor, denn betriebliche Investitionen in nachhaltige Maßnahmen zahlen sich in vielen Bereichen aus.

In Zukunft werden wir die Themen in diesem Bereich für unsere Unternehmen im Landkreis aufarbeiten und dabei eng mit der Klimaschutzagentur im Dezernat II Umwelt, Bauen und Verbraucherschutz des Landkreises arbeiten. Diese übernimmt vorerst die Koordinierung der Aufgaben und Belange in diesen Themenbereichen. Bei uns können sich mit Ihren Anliegen gerne bereits jetzt an Meike Henkel wenden.

Unternehmen in Niedersachsen können von einer großen Bandbreite an Beratungs- und Fördermöglichkeiten in Sachen Energieeffizienz profitieren. Der Bund wie auch das Land Niedersachsen stellen eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verfügung. (Stand: Februar 2024)

Es gibt Beratungsangebote, Unterstützung bei Anlagen und Prozessen, Gebäude, Photovoltaik, Wärme, Wasserstoff, Mobilität, usw. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) hat übersichtlich >> alle Förderprogramme für Unternehmen zusammengestellt.

Am 15. Februar 2024 ist eine neue Richtlinie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des BMWK in Kraft getreten. Dabei wurde das Förderprogramm unter anderem an die veränderten Rahmenrichtlinien der EU angepasst.
>> Weitere Infos und Details zu den Modulen sowie zur Beantragung

Nicht nur Verbraucher, auch Unternehmen sparen Geld, wenn sie in energieeffiziente Anlagen oder Verfahren investieren. Der Mittelstand profitiert von einer ganzen Bandbreite an Beratungs- und Fördermöglichkeiten in Sachen Energieeffizienz.

Doch welches Förderangebot passt am besten zu Ihrem Vorhaben? Finden Sie es in wenigen Klicks heraus – mit dem >> Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundes.

KfW-Förderungen gibt es in 2 Formen – als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit. >> aktuelle Förderungen der KfW

Neben den Fördermöglichkeiten der EU und des Landes Niedersachsen unterstützt die NBank. >> Überblick zu Ihren Beratungs- und fördermöglichkeiten der NBank

Die Bundesregierung fördert über das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben.  >> Weitere Infos zu den Förderschwerpunkten sowie zu Antragsstellung und Bewilligung 

Die Bundesregierung weitet die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus. Es gibt steuerliche Förderungen für: E-Dienstfahrzeuge und Jobtickets und Diensträder.

Die Transformation der Niedersächsischen Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist eines der wesentlichen Ziele des Landes. Die KEAN und die Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit (NAN) begleiten diesen Transformationsprozess aktiv und bringen sich mit der Entwicklung und Umsetzung gezielter Beratungsangebote ein. Das Angebot der Transformationsberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) umfasst drei Komponenten „Impuls Klimaneutralität“, Impuls Solar“ und „Impuls Energie- und Materialeffizienz“.

Um eine kostenfreie Transformationsberatung zu erhalten, füllen Sie bitte die Interessenbekundung aus. Diese erhalten Sie unter folgendem Link >> Informationen zur Transformationsberatung.

Die Transformationsberatung unterstützt Unternehmen beim Einstieg in das Thema Klimaneutralität bzw. betriebliches Klimamanagement. Ein von der KEAN anerkannter Energie- und Klimaschutzberater wirft dabei einen ganzheitlichen Blick auf Ihr Unternehmen und unterstützt Sie, um das Ziel Treibhausgasneutralität zu erreichen. >> Transformationsberatung – Impuls Klimaneutralität

Kostenlose Transformationsberatung – Impuls Solar für KMU

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet seit dem 1. März 2018 die Impulsberatung für KMU-„Solar“ an – diese wird ab dem 01.01.2022 als Transformationsberatung – Impuls Solar modifiziert weitergeführt.

Ziel der Beratungen ist es, Ihrem Unternehmen die wirtschaftliche Nutzung von Solarenergie mit all ihren Potenzialen betriebsspezifisch aufzuzeigen. Behandelt werden die Themen Stromeigenverbrauch und -einspeisung, Stromspeicherung sowie Nutzung von Solarwärme für Gebäude und Prozesse – und bei Interesse auch solare Mobilität.
>> Transformationsberatung – Impuls Solar

Kostenlose Transformationsberatung – Impuls Energie- und Materialeffizienz für KMU

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet seit dem 01.01.2022 Transformationsberatungen – Impuls Energie- und Materialeffizienz an.

Ziel dieser Transformationsberatung ist es, Ihr Unternehmen dabei zu unterstützen, durch Effizienzmaßnahmen den Energie- und Materialverbrauch zu senken, somit die Kosten zu reduzieren und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz zu tun. Erfahrene Beraterinnen und Berater nehmen vor Ort die Abläufe, Prozesse und Verbräuche in Augenschein, identifizieren Verbesserungspotenziale und schlagen mögliche Maßnahmen vor. Anschließend erhalten die Unternehmen einen Beratungsbericht mit den wichtigsten Ergebnissen und Einsparmöglichkeiten sowie Hinweisen auf Fördermöglichkeiten und nächste Schritte.
>> Transformationsberatung – Impuls Energie- und Materialeffizienz

Zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende und gesetzter Klimaziele werden Unternehmen bei der Installation von Photovoltaik unterstützt.

Mit der Klimaschutz­offensive für den Mittel­stand erhalten Unter­nehmen für ambitionierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt auch im Bereich Energieversorgung (Modul C) einen Kredit­betrag von bis zu 25 Mio. Euro und profitieren von einem direkten Klima­zuschuss von 3 %
>> weitere Infos der KFW

Zusätzlich vergütet der Bund die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und bietet spezielle Kredite über die öffentlich-rechtliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an.
>> EEG-Förderung und -Fördersätze

Ab sofort können Unternehmen bei der KfW einen Antrag zur Heizungsförderung für den Kauf einer neuen, klimafreundlichen Heizung stellen.

Der Zuschuss beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten und ist sowohl für Wohngebäude, als auch für Nichtwohngebäude möglich.

Weitere Infos und Details zur Antragsstellung finden Sie hier:

>> für Wohngebäude

>> für Nichtwohngebäude