Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV) setzt die Förderung zur Errichtung gewerblicher Ladeinfrastruktur fort und stellt hierfür weitere 150 Mio. Euro bereit. So werden KMU und Großunternehmen weiterhin bei der Elektrifizierung ihrer Flotten unterstützt. Neben der Transport- und Logistikbranche können so u.a. auch Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Pflegedienste Schnellladeinfrastruktur für ihre Flotten bereitstellen.

Wichtige Details zur Förderung:

Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für KMU ist eine Förderquote von bis zu 40% möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20%. Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.

Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss dabei aus erneuerbaren Energien stammen.

Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig. Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die Themenseite des PtJ zur Projektförderung mit weiteren Infos und dem Förderaufruf: >> https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur

Die Antragstellung ist wieder ab dem 03.06.2024 über den Projektträger Jülich möglich: >> https://lis.ptj.de/.

Ebenfalls am 03.06.2024 von 10 bis 11 Uhr erhalten Sie Gelegenheit, an einem Online-Seminar des BDMVs zur Förderung teilzunehmen. >> Hier geht es zur Anmeldung.