Sprechtag für Gründer mit Spezialisten der NBank

Du hast Deine ersten Ideen zur Gründung oder möchtest gern ein Unternehmen übernehmen?
Suchst Du vielleicht einen Austausch- oder Ansprechpartner?

Joline Gruber – unsere Gründungsberaterin – hat am 9. April Experten von der NBank in ihrem Büro in der wito gmbh zu Gast. Gemeinsam werden sie Deine Fragen zum Vorhaben, Unternehmensidee, erste Schritte und Fördermittel (u.a. MikroSTARTer Niedersachsen Programm) von 10 bis 16 Uhr beantworten. Bitte reserviere Dir ein Zeitslot von 45 Minuten in der eveeno-App: https://eveeno.com/sprechtag_nbank_wito

Hast Du vorab Fragen an unsere Gründungsberaterin? Melde Dich gern. Kontakt: Joline Gruber (Wirtschaftsförderung: Gründungsberaterin) Tel. 05172-9492 625

Datum: 9. April 2024 von 10-16 Uhr
Ort: wito gmbh (Ilseder Hütte 10, 31241 Ilsede)
Anmeldung: https://eveeno.com/sprechtag_nbank_wito

Gründungsstipendium

Für Gründer: Gründungsstipendium

Die ersten Schritte als Startup sind nicht einfach: Es gilt, Ideen zu entwickeln, Geschäftsmodelle zu schärfen, Businesspläne zu schreiben und rechtliche Fragen zu klären. Viel zu tun, doch oft fehlen die finanziellen Mittel. Aber keine Sorge – das Gründungsstipendium der NBank unterstützt euch mit einem monatlichen Zuschuss bis zu 2.200 € in der Pre-Seed- und Seed-Phase, damit ihr eure Träume in die Realität umsetzen könnt. 💰

Und dies mit Erfolg, die Zahlen für 2023 sprechen für sich: 118 Anträge, 92 Bewilligungen! Allein im Dezember wurden 23 Anträge gestellt und 20 bewilligt. Das ist ein vielversprechendes Zeichen für die Entwicklung im Jahr 2024! 📈

Das Gründungsstipendium Niedersachsen hat bereits einige erfolgreiche Start-ups hervorgebracht. So gewannen 2023 unter anderem die Gründungsstipendiaten von Mission to Marsh gGmbHMARCLEY und skinsure den Durchstarterpreis. Mission to Marsh wurde sogar mit dem ersten Platz in der Kategorie Social Innovation ausgezeichnet. 🏆

Ihr habt eine Vision, wir haben die Mittel – bewerbt euch jetzt für das Gründungsstipendium und macht eure Startup-Träume 2024 wahr!
Weitere Infos über das Gründungsstipendium bekommt ihr bei der NBank

Hilfe bei der Fördermittel-Beantragung: Niedersachsen INVEST EFRE

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes, die sich gerade mit einer Fördermittel-Antragstellung auseinandersetzen, hilft die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank interaktiv in einem Online-Seminar zur Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW/EFRE“, um den Antrag richtig und erfolgversprechend auszufüllen.

Im interaktiven Austausch beleuchtet die NBank folgende Punkte:

  • Registrierung/Anmeldung im neuen Kundenportal
  • Ausfüllen des Antragformulars
  • Erforderliche Pflichtdokumente
  • Einreichung des Förderantrages

Die Antragswerkstatt findet am 6. Februar 2024 um 14:00 Uhr auf der Onlineplattform Zoom statt und geht ausschließlich auf den Antragsweg ein.

>> mehr Informationen und Anmeldung

Tipp: Weiterbildungen und Qualifizierungen mit bis zu 4.500 € pro Jahr bezuschusst

Das Förderprogramm zielt auf die Stärkung und die Erhöhung der Bestandsfestigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells von Selbstständigen und Freiberuflichen. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • mindestens zwei Jahre im Haupterwerb angemeldete Tätigkeit
  • mindestens 51% der Einkünfte werden daraus generiert
  • die maximale Anzahl von Beschäftigten entspricht einem Vollzeitäquivalent (VZÄ).

Interessierte Programmteilnehmende können durch die KOMPASS Förderung bundesweit Qualifizierungen absolvieren, um neue Perspektiven zu schaffen. Individuell passende Weiterbildungen, beispielsweise Betriebswirtschaft, Marketing, Digitalisierung sowie berufsfachliche Themen und Soft Skills sind förderfähig.

Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur KOMPASS Förderung werden Freiberuflichen in der Erwachsenenbildung ebenso wie Selbstständigen aus allen anderen Bereichen und Branchen zur Verfügung gestellt. Die Unterstützung und Beratung ist aufgrund der Projektförderung kostenfrei. >> Ansprechpartner:innen und weitere Infos 

Niedersachsen Invest EFRE

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes wollen Sie sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades erhöhen und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Die Förderung muss einen Beitrag zur CO₂-Einsparung leisten. Zu diesem Zweck soll die Energieeffizienz erhöht, ein Beitrag zum
besonderen Umweltschutz geleistet oder die Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugt werden.

Förderung von:
> Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage) für kleine und mittlere Unternehmen
> Investitionen in Dauerarbeitsplätze und in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen
Was wird gefördert?
> Investitionen, mit denen neue sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells erhöht werden kann und die die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovationsgrad oder an den Digitalisierungsgrad einhalten (Ziffer 2.1. der Richtlinie) – zuwendungsfähig sind Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Ziffer 5.2 a) – e) der Richtlinie)
> Investitionen in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen (Ziffer 2.2 der Richtlinie), – zuwendungsfähig sind die Investitionsmehrausgaben (Ziffer 5.3 der Richtlinie)
> Eine Förderung ist nur zulässig bei einer Kombination der Fördergegenstände der Ziffern 2.1 und 2.
Wer wird gefördert?
> kleine, mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und Hinweise für das Beherbergungsgewerbe
> Für Investitionsvorhaben im Beherberungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 3 der Richtlinie

>> weitere Infos und Antrag bei der NBank