Förderung für gewerblich genutzte Schnellladepunkte wird fortgesetzt

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV) setzt die Förderung zur Errichtung gewerblicher Ladeinfrastruktur fort und stellt hierfür weitere 150 Mio. Euro bereit. So werden KMU und Großunternehmen weiterhin bei der Elektrifizierung ihrer Flotten unterstützt. Neben der Transport- und Logistikbranche können so u.a. auch Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Pflegedienste Schnellladeinfrastruktur für ihre Flotten bereitstellen.

Wichtige Details zur Förderung:

Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für KMU ist eine Förderquote von bis zu 40% möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20%. Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.

Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss dabei aus erneuerbaren Energien stammen.

Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig. Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die Themenseite des PtJ zur Projektförderung mit weiteren Infos und dem Förderaufruf: >> https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur

Die Antragstellung ist wieder ab dem 03.06.2024 über den Projektträger Jülich möglich: >> https://lis.ptj.de/.

Ebenfalls am 03.06.2024 von 10 bis 11 Uhr erhalten Sie Gelegenheit, an einem Online-Seminar des BDMVs zur Förderung teilzunehmen. >> Hier geht es zur Anmeldung.

Sprechtag für Gründer mit Spezialisten der NBank

Du hast Deine ersten Ideen zur Gründung oder möchtest gern ein Unternehmen übernehmen?
Suchst Du vielleicht einen Austausch- oder Ansprechpartner?

Joline Gruber – unsere Gründungsberaterin – hat am 9. April Experten von der NBank in ihrem Büro in der wito gmbh zu Gast. Gemeinsam werden sie Deine Fragen zum Vorhaben, Unternehmensidee, erste Schritte und Fördermittel (u.a. MikroSTARTer Niedersachsen Programm) von 10 bis 16 Uhr beantworten. Bitte reserviere Dir ein Zeitslot von 45 Minuten in der eveeno-App: https://eveeno.com/sprechtag_nbank_wito

Hast Du vorab Fragen an unsere Gründungsberaterin? Melde Dich gern. Kontakt: Joline Gruber (Wirtschaftsförderung: Gründungsberaterin) Tel. 05172-9492 625

Datum: 9. April 2024 von 10-16 Uhr
Ort: wito gmbh (Ilseder Hütte 10, 31241 Ilsede)
Anmeldung: https://eveeno.com/sprechtag_nbank_wito

Gründungsstipendium

Für Gründer: Gründungsstipendium

Die ersten Schritte als Startup sind nicht einfach: Es gilt, Ideen zu entwickeln, Geschäftsmodelle zu schärfen, Businesspläne zu schreiben und rechtliche Fragen zu klären. Viel zu tun, doch oft fehlen die finanziellen Mittel. Aber keine Sorge – das Gründungsstipendium der NBank unterstützt euch mit einem monatlichen Zuschuss bis zu 2.200 € in der Pre-Seed- und Seed-Phase, damit ihr eure Träume in die Realität umsetzen könnt. 💰

Und dies mit Erfolg, die Zahlen für 2023 sprechen für sich: 118 Anträge, 92 Bewilligungen! Allein im Dezember wurden 23 Anträge gestellt und 20 bewilligt. Das ist ein vielversprechendes Zeichen für die Entwicklung im Jahr 2024! 📈

Das Gründungsstipendium Niedersachsen hat bereits einige erfolgreiche Start-ups hervorgebracht. So gewannen 2023 unter anderem die Gründungsstipendiaten von Mission to Marsh gGmbHMARCLEY und skinsure den Durchstarterpreis. Mission to Marsh wurde sogar mit dem ersten Platz in der Kategorie Social Innovation ausgezeichnet. 🏆

Ihr habt eine Vision, wir haben die Mittel – bewerbt euch jetzt für das Gründungsstipendium und macht eure Startup-Träume 2024 wahr!
Weitere Infos über das Gründungsstipendium bekommt ihr bei der NBank

Hilfe bei der Fördermittel-Beantragung: Niedersachsen INVEST EFRE

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes, die sich gerade mit einer Fördermittel-Antragstellung auseinandersetzen, hilft die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank interaktiv in einem Online-Seminar zur Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW/EFRE“, um den Antrag richtig und erfolgversprechend auszufüllen.

Im interaktiven Austausch beleuchtet die NBank folgende Punkte:

  • Registrierung/Anmeldung im neuen Kundenportal
  • Ausfüllen des Antragformulars
  • Erforderliche Pflichtdokumente
  • Einreichung des Förderantrages

Die Antragswerkstatt findet am 6. Februar 2024 um 14:00 Uhr auf der Onlineplattform Zoom statt und geht ausschließlich auf den Antragsweg ein.

>> mehr Informationen und Anmeldung

Tipp: Weiterbildungen und Qualifizierungen mit bis zu 4.500 € pro Jahr bezuschusst

Das Förderprogramm zielt auf die Stärkung und die Erhöhung der Bestandsfestigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells von Selbstständigen und Freiberuflichen. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • mindestens zwei Jahre im Haupterwerb angemeldete Tätigkeit
  • mindestens 51% der Einkünfte werden daraus generiert
  • die maximale Anzahl von Beschäftigten entspricht einem Vollzeitäquivalent (VZÄ).

Interessierte Programmteilnehmende können durch die KOMPASS Förderung bundesweit Qualifizierungen absolvieren, um neue Perspektiven zu schaffen. Individuell passende Weiterbildungen, beispielsweise Betriebswirtschaft, Marketing, Digitalisierung sowie berufsfachliche Themen und Soft Skills sind förderfähig.

Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur KOMPASS Förderung werden Freiberuflichen in der Erwachsenenbildung ebenso wie Selbstständigen aus allen anderen Bereichen und Branchen zur Verfügung gestellt. Die Unterstützung und Beratung ist aufgrund der Projektförderung kostenfrei. >> Ansprechpartner:innen und weitere Infos