Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder im Bereich der Life Sciences oder eHealth tätig bzw. ein kleines freiberufliches Planungsbüro? Planen Sie eine Investition, die ihre bereits umgesetzten Digitalisierungsaktivitäten noch weiter ausbaut und auch von Dritten als innovativ bezeichnet werden kann?

Dann können Sie ab 25. Juni das neue niedersächsische Förderprogramm digitalbonus.niedersachsen-innovativ in Anspruch nehmen.

Gefördert werden:

  1. Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)-Hardware,
    -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
  2. Nur in Verbindung mit Maßnahme 1: Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Nicht förderfähig sind Investitionen wie IKT-Grundausstattung (Laptops, Smartphones, Bürosoftware, etc.), Ersatzbeschaffungen, Schulungen sowie Leasing und Miete.

Die Projektanforderung eines „maßgeblichen Digitalisierungsfortschritts sowie Innovationsgehalt“ wird im Rahmen eines Scorings (22 Kriterien) geprüft und bewertet.

Gewährt wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen. Die Förderhöhe liegt bei mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro.

Die Antragstellung ist ab dem 25.06.2024 bei der NBank über das Kundenportal portal.nbank.de. möglich.

>> weitere Infos und Antragsunterlagen

Info-Sessions zum Förderprogramm am 9. und 11. Juli

Gemeinsam mit der NBank bietet die Niedersachsen.next Digitalagentur Info-Sessions für Multiplikatoren und Unternehmen an. Darin wird das Förderprogramm vorgestellt und der Antragsprozess skizziert. Zusätzlich werden Projekte vorgestellt, die aus dem erfolgreichen ersten Digitalbonus hervorgegangen sind. Anschließend haben die Teilnehmenden Zeit für Fragen. https://digitalagentur-niedersachsen.de/digitalbonus-niedersachsen-innovativ/