Bis zu 60% Zuschüsse für kleine oder mittlere Unternehmen sowie Beherbergungsgewerbe im Landkreis Peine

Wollen Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes im Landkreis Peine

  • sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen,
  • Ihr Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades zukunftsfähig machen
  • CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen tätigen und bspw. Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugen?

Dann können Sie hierfür auf ein neues Förderprogramm zugreifen und einen Zuschuss von bis zu 60 % für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte bei der NBank beantragen.

Eine Förderung ist nur zulässig bei einer Kombination der Investitionen mit CO-reduzierenden Zusatzinvestitionen (siehe Bestimmungen der Richtlinie ab S. 502)

Hinweise für das Beherbergungsgewerbe

  • Für Investitionsvorhaben im Beherbergungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 3 der Richtlinie ab S. 508

Bedingungen:

  • Die NBank muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Erst danach kann mit dem Vorhaben förderunschädlich begonnen werden
  • Die Betriebsstätte befindet sich in den Fördergebieten Niedersachsens
  • Bei der Antragstellung muss erklärt werden, dass mit dem Investitionsvorhaben das Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird. Es gilt die Definition „new to the firm“ als hinreichend.
  • Die Anzahl der Dauerarbeitsplätze muss um mindestens 5 % erhöht werden (bei neuer Betriebsstätte gilt das Kriterium automatisch als erfüllt, sofern kein Abbau bei anderen bestehenden Betriebsstätten erfolgt) und diese Arbeitsplätze ausschließlich mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden besetzt werden
  • Das Projekt muss die Mindestpunktzahl der Qualitätskriterien Anlage 1 – Seite 506 und Anlage 3 S. 508 der Richtlinie erfüllen
  • Höchstfördersumme 7.500.000 Euro; bei CO-reduzierenden Maßnahmen 4.000.000 Euro
  • Bewilligungszeitraum grundsätzlich 36 Monate
  • Die Nutzung der produktiven Investitionen ist für einen Zeitraum von 5 Jahren (Zweckbindungszeitraum) zu gewährleisten
  • Darüber hinaus müssen die neu geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze für mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden
  • Bei mittleren Unternehmen wird eine tarifgleiche Entlohnung der neuen Arbeitskräfte vorausgesetzt
  • In der geförderten Betriebsstätte dürfen über den Zweckbindungszeitraum durchschnittlich höchstens 15% Leiharbeitnehmende sowie auch durchschnittlich höchstens 15% Werkvertragsarbeitende beschäftigt sein
  • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein

Alle weiteren wichtigen Informationen und Konditionen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Das wird nicht gefördert:

  • Vorhaben von Nicht-KMU
  • Vorhaben, für die eine Förderung aus anderern Landesprogrammen oder der EU
  • Vorhaben, die eine landesinterne Betriebsverlagerung ohne Erweiterungscharakter beinhalten
  • Vorförderung derselben Betriebsstätte ohne abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung
  • Vorhaben mit einer Fördersumme unter 20.000 Euro
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • durch die Richtlinie ausgeschlossene Ausgaben und Investitionsgüter

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Projektbeschreibung, den Finanzierungsplan und die Investitionsgüterliste vor Antragstellung bei der NBank einzureichen, um eine erste Einschätzung über die Einhaltung der richtlinienspezifischen Rahmenbedingungen und die grundsätzliche Förderfähigkeit zu erhalten. Schicken Sie dafür diese Projektunterlagen per E-Mail an: betriebliche.investition@nbank.de

Sind Sie ein KMU aus der gewerblichen Wirtschaft oder Beherbergungsbetrieb aus dem Landkreis Peine können Sie Ihre Projektunterlagen mit Ihren Kontaktdaten auch vorab an beratung@wito-gmbh.de  senden.

Formulare zu Antragstellung:

Neues Energienetzwerk im Landkreis Peine

Ihr Unternehmen erlebt aktuell sicher die Auswirkungen der andauernden Energiekrise und ist auf der Suche nach unmittelbaren und langfristigen Maßnahmen zur effizienten Energienutzung sowie der Umstellung auf erneuerbare Energien.

Um gute Lösungen zu finden, Ideen und Erfahrungen zu teilen, wollen wir den Austausch mit anderen Betrieben und fachkundigen Beratern fördern.

Mit der Gründung eines Energieeffizienznetzwerks wollen wir Ihnen helfen, Ressourceneffizienz und Umstellungsmaßnahmen in Ihrem Betrieb aktiv und nach individuellen Bedarfen voranzutreiben.

Die Regionale Energieagentur Braunschweig, die Klimaschutzagentur Landkreis Peine und wir als Wirtschaftsförderung des Landkreises planen die kurzfristige Gründung eines solchen Netzwerks mit kostengünstiger Förderung. Die begrenzte Teilnehmeranzahl ermöglicht eine enge Beratung und Begleitung Ihres Unternehmens.

Das Netzwerk ist vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen ausgerichtet, die Laufzeit umfasst drei Jahre. Wir als Wirtschaftsförderung streben für das Netzwerk eine Förderung im Rahmen der europäischen EFRE Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“ an. Je nach Größe Ihres Betriebs ist daher lediglich ein Eigenanteil in Höhe von 1.000 bis 1.500 Euro pro Jahr vorgesehen.

Weitere Informationen zu dem geplanten Energieeffizienznetzwerk finden Sie in der Präsentation der Regionalen EnergieAgentur.

Für weitere Infos und Interessenbekundung melden Sie sich gern bei: Meike Henkel oder melden Sie sich online an: Gründung eines Energieeffizienznetzwerks für Unternehmen: Interessenbekundung (eveeno.com)

 

Rückzahlungsfrist für Corona-Soforthilfen verlängert

Niedersachsens Wirtschaftsministerium hat die Rückzahlungsfrist für die Corona-Soforthilfen bis zum 30. November verlängert. Ursprünglich war diese zinsfreie Rückzahlung bis zum 30. Juni vorgesehen.

Sollte aus individuellen, belegbaren Gründen eine Rückzahlung auch bis zum 30. November 2023 nicht möglich sein, können mit der NBank auch weiterhin Ratenzahlungen vereinbart werden. Damit ist sichergestellt, dass kein Unternehmen durch die Rückzahlungsverpflichtungen in Existenznöte gerät.

Im Zuge eines Rückmeldeverfahrens über ein Excel-Auswertungstool waren ab Oktober 2021 alle Begünstigten der Soforthilfen aufgefordert worden, ihre tatsächliche betriebliche Entwicklung im Förderzeitraum zu ermitteln. Sofern diese Berechnung ergab, dass die seinerzeitige Förderung im betreffenden Zeitraum höher war als der coronabedingte finanzielle Schaden, muss dieser überschießende Betrag (Überkompensation) zurückgezahlt werden. Darauf wurden die Unternehmen bereits im Bewilligungsbescheid hingewiesen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NBank.

Aktuelle Förderbilanz 2022: über 32 Millionen Euro an NBank-Fördermitteln in den Landkreis Peine geflossen

Die landeseigene NBank hat vor ein paar Tagen aktuelle Förderbilanzen für 2022 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr flossen insgesamt 32.340.546 Euro für Wirtschaftsförderung, Wohnungsbau und Qualifizierung von Arbeitskräften in den Landkreis Peine. Damit ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Hochjahr-2021, als mehr als 39 Millionen Euro für Wirtschaftsförderung und insbesondere Corona-Programme bewilligt wurden, festzustellen.

In 2022 haben 541 Unternehmen rund 11 Millionen überwiegend an Corona-Hilfen wie Überbrückungshilfen, Neustarthilfen erhalten. Darunter fallen auch 10 Gaststätten, die 610.000 Euro an niedrigschwelligen Investitionszuschüssen oder 16 Privatpersonen, die Photovoltaik-Batteriespeicher für insgesamt 41.207 Euro oder 10 Privatpersonen, die Lastenfahrräder für 7.600 Euro genehmigt bekommen haben.

Positiv war laut wito-Fördermittelberaterin, Melitta Arz, dass nicht nur Programme zur Abmilderung der Krisenfolgen beantragt wurden, sondern auch Transformationsangebote wie betriebliche Energieeffizienzprogramme und Digitalisierungsprogramme in Anspruch genommen wurden. 3 Unternehmen haben bspw. das Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienzprogramm 2.0 in Höhe von 395.636 Euro sowie 17 Antragsteller haben den Digitalbonus.Niedersachsen in Höhe von 115.848 Euro in Anspruch genommen. Des Weiteren wurden für 7 Digitalisierungsberatungen im Einzelhandel von der NBank 17.500 Euro bewilligt.

Erfreulich ist die Steigerung der Arbeitsmarktförderung auf 1.308.276 Euro gegenüber dem Vorjahr um über 300.000 Euro, u.a. bspw. für die Entlastung von Ausbildungsbetrieben, Meisterprämien im Handwerk, Mobilitätsprämien für Auszubildende, Jugendwerkstätten, Fachkräftebündnisse, Pro-Aktiv-Centren – PACE oder Start Guides.

Auch bei der Wohnraumförderung gab es eine erhebliche Steigerung: 61 Wohnungen wurden über die Eigentumsförderung, Wohnraumförderung COVID-19 oder den Mietwohnungsbau mit über 3,5 Millionen Euro gefördert.

Das Team der Wirtschaftsförderung hat die verschiedenen EU-Fördertöpfe mit Abkürzungen wie EFRE, ESF oder ELER für Sie im Blick. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme zur NBank, der Förderbank für das Land Niedersachsen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick der EFRE- und ESF-Förderbilanzen für den Landkreis Peine. Die ELER-Förderung für den ländlichen Raum ist in der Darstellung nicht enthalten.

Landkreis-Förderbilanzen 2022 und 2021

EU-Fördermittel immer im Blick

Die EU ist für viele Bürger weit weg – dabei gibt es viele Projekte und Einrichtungen im Landkreis, die von Europäischen Union mitfinanziert werden, wie zum Beispiel das von der wito begleitete Modellprojekt des Gesundheitsamtes Peine. Förderexpertin Melitta Arz unterstützte das Gesundheitsamt des Landkreises Peine Mitte 2022 bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“, der aus dem NextGenerationEU -Topf der Europäischen Union finanziert wird.

Der Förderantrag wurde im September 2022 zu 100% bewilligt. Somit erhält der Landkreis Peine einen Zuschuss für Investitionen in die digitale Ausstattung des Gesundheitsamtes in Höhe von rund 1 Million € für das Modellprojekt digital-zukunftsfähiger und attraktiver Gesundheitsdienst „Digi-ZAP“.

Ende Januar hat Melitta Arz von der wito gmbh den ersten Status-und Meilensteinbericht fristgerecht an den Projektträger VDI/VDE in Berlin versendet. „Wir sind erfreut, dass der öffentliche Gesundheitsdienst auf kommunaler Ebene mit dem Modellprojekt gestärkt wird“ so Arz aus dem Team der Wirtschaftsförderung „und dass wir das Projekt in den nächsten 2 Jahren als projektbegleitende Dienstleisterin weiterhin unterstützen können“.

Das Team der Wirtschaftsförderung hat die verschiedenen EU-Fördertöpfe mit Abkürzungen wie EFRE, ESF oder ELER für Sie im Blick, die u.a. Projekte im Bereich der Wirtschaft, des Klimaschutzes oder auch in ländlichen Gebieten fördern. Wir klären inhaltliche und formale Vorgaben und geben erste Hilfestellungen bei der richtigen Formulierung der Antragstellung.

Bei speziellen Fragestellungen und Detailfragen nutzen wir unseren guten Draht zu den Förderstellen und Projektträgern. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme zur NBank, der Förderbank für das Land Niedersachsen.