„Niedersachsen digital aufgeLaden“ geht in die Verlängerung

Seit vergangenem Jahr werden die niedersächsischen Einzelhändlerinnen und Einzelhändler durch das Förderprogramm „Niedersachsen digital aufgeLaden“ bei allen Fragestellungen zum Thema „Digitalisierung“ unterstützt. Ziel ist es, Handlungsempfehlungen zu definieren, um den stationären, lokalen Einzelhandel in der digitalen Welt sichtbar zu machen, Betriebsabläufe zu vereinfachen und mit den Kunden auch virtuell in Kontakt zu treten. Das Land fördert diese Beratung mit einem 100%igen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro. Die Möglichkeit der Antragstellung für eine Digitalisierungsberatung wurde bis zum 31. August 2022 verlängert.

Unter www.digital-aufgeladen.de finden niedersächsische Einzelhändler ihr passendes Beratungsunternehmen, das sie dabei unterstützt, sich digital zukunftsfähig aufzustellen. Die geförderte Digitalberatung ist für das Handelsunternehmen nach wie vor niedrigschwellig in der Beantragung und einfach zu erhalten. Sobald ein passendes Beratungsunternehmen gefunden wurde, nimmt der Einzelhändler direkt Kontakt auf. Die Berater kümmern sich dann um alles Weitere.

Eine Veranstaltungsreihe in Form von kostenfreien Digitalisierungsworkshops startet noch in diesem Monat. Interessierte können sich für diese praxisorientierten Workshops zu Themen wie digitale Sichtbarkeit, Kundenbindung oder auch Warenwirtschaftssysteme anmelden und von konkreten Handlungsempfehlungen profitieren. >> https://digitalbusinesshannover.de

Beratungsangebote zur Klimaneutralität

Alle Unternehmen stehen in einem umfassenden Transformationsprozess. Die Veränderungen betreffen alle Bereiche, in denen Energien und Ressourcen eingesetzt und in denen fossile durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden können. Die Potenziale sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich groß. Eine qualifizierte und unabhängige Beratung identifiziert die Potenziale und zeigt Lösungswege auf.

Die Transformation der Niedersächsischen Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist eines der wesentlichen Ziele des Landes. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) und die Niedersachsenallianz für Nachhaltigkeit (NAN) begleiten diesen Transformationsprozess aktiv und bringen sich mit der Entwicklung und Umsetzung gezielter Beratungsangebote ein. Dabei liegt der Fokus auf dem verstärkten Einsatz von Erneuerbaren Energien, der Steigerung der Energie- und Materialeffizienz sowie dem Ziel, als Unternehmen klimaneutral zu werden.

Das neu geordnete Angebot der Transformationsberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) umfasst somit drei Komponenten:
>> Impuls Klimaneutralität
>> Impuls Solar
>> Impuls Energie- und Materialeffizien

Ergänzt werden diese Angebote durch das Beratungsangebot >> Impuls Betriebliches Mobilitätsmanagement

Chinesische Neujahrsgrüße aus Nanchang

Am 1. Februar 2022 feierte ein viertel der Weltbevölkerung das chinesische Neujahr, ging das Jahr des Büffels zu Ende und begann das Jahr des Wasser-Tigers. Das chinesische Neujahrsfest ist der wichtigste traditionelle Feiertag in China. Es wird auch als Frühlingsfest (Chinesisch: 春节 chun jie) oder Mond-Neujahr bezeichnet. Das Frühlingsfest ist auch die wichtigste Feier für Familien. Man genießt die Zeit im Familienkreis und wünscht sich viel Glück und Erfolg im kommenden Jahr.

Aus Anlass dieses Festes erhielt der Landkreis Peine und die wito gmbh >> filmische Neujahrsgrüße aus der chinesischen Partnerstadt Nanchang. Melitta Arz verschickte Neujahrsgrüße von Landrat Henning Heiß an den Bürgermeister von Nanchang, Wan Guangming, im Rahmen der kommunalen Partnerschaft.

Überbrückungshilfe IV gestartet

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Damit erhalten Unternehmen Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen.

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und es wird jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 finden Sie unter >> Überbrückungshilfe IV
Die Antragstellung ist am 7. Januar 2022 gestartet und kann wie bereits bei den vorigen Hilfen durch einen prüfenden Dritten unter >> Überbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.