Niedersachsen Invest EFRE

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes wollen Sie sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades erhöhen und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Die Förderung muss einen Beitrag zur CO₂-Einsparung leisten. Zu diesem Zweck soll die Energieeffizienz erhöht, ein Beitrag zum
besonderen Umweltschutz geleistet oder die Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugt werden.

Förderung von:
> Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage) für kleine und mittlere Unternehmen
> Investitionen in Dauerarbeitsplätze und in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen
Was wird gefördert?
> Investitionen, mit denen neue sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells erhöht werden kann und die die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovationsgrad oder an den Digitalisierungsgrad einhalten (Ziffer 2.1. der Richtlinie) – zuwendungsfähig sind Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Ziffer 5.2 a) – e) der Richtlinie)
> Investitionen in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen (Ziffer 2.2 der Richtlinie), – zuwendungsfähig sind die Investitionsmehrausgaben (Ziffer 5.3 der Richtlinie)
> Eine Förderung ist nur zulässig bei einer Kombination der Fördergegenstände der Ziffern 2.1 und 2.
Wer wird gefördert?
> kleine, mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und Hinweise für das Beherbergungsgewerbe
> Für Investitionsvorhaben im Beherberungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 3 der Richtlinie

>> weitere Infos und Antrag bei der NBank

Förderprogramm: Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustrie

Die Transformationsagentur Niedersachsen unterstützt Sie bei Ihrer Transformation mit einer ausführlichen Erstanalyse und begleitet den Zugang zu einer geförderten einzelbetrieblichen Beratung durch Expert*innenDas gemeinsame Angebot der Sozialpartner und dem Land Niedersachsen beläuft sich auf bis zu 10.000 EUR ohne Eigenbeteiligung. Anträge können nach der Erstanalyse mit der Transformationsagentur ab sofort und zunächst bis zum 15. November 2023 bei der NBank gestellt werden.  

Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie können eine geförderte einzelbetriebliche Beratung durch Experten in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Beratungsprogramm geht es um zukunftsfeste Produkte, Prozesse und innovative Geschäftsmodelle sowie Impulse für notwendige Weiterbildungen. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 10.000 €.

>> weitere Infos

Förderprogramm: INQA-Coaching

Das Beratungsprogramm INQA-Coaching richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ein agiles Coaching zu personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsprozessen in Zusammenhang mit einer konkreten digitalen Transformation benötigen. Bis zu 12 Beratungstage mit zu je 1.200 EUR netto werden mit einem Zuschuss von bis zu 80% (=max. 11.520 EUR)  gefördert.

Das INQA-Coaching ist in einen dreistufigen Prozess aufgeteilt, um eine möglichst individuelle und ergebnisorientierte Lösung für das geförderte Unternehmen zu gewährleisten.

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