Infoveranstaltung zur Förderung „Niedersachsen Invest EFRE“

Als kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes aus dem Landkreis Peine wollen Sie sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades verbessern und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann können Sie aktuell einen nicht rückzahlbaren Zuschuss bei der NBank über das Förderprogramm Niedersachsen Invest EFRE beantragen.

Ob Ihr Vorhaben für die Förderung in Frage kommt, erfahren Sie in unserem kostenlosen Webinar mit Jakob Cholewa, Förderberater der NBank in Braunschweig am

Donnerstag, den 8. Februar 2024 von 09:00 – 09:45 Uhr.

Herr Cholewa stellt Ihnen das EU-Förderprogramm in unserer Online-Infoveranstaltung vor und beantwortet Fragen rund um die Antragsstellung. Im Anschluss bleibt noch Zeit, um auf Ihre individuelle Fragestellungen zum Förderprogramm einzugehen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Anmeldung bitte unter: eveeno.com/niedersachseninvest

Das Webinar erfolgt über die Video-Konferenzplattform Zoom. Sie erhalten zwei Tage vor der Veranstaltung den Link zur Teilnahme an Ihre E-Mail-Adresse.

Hilfe bei der Fördermittel-Beantragung: Niedersachsen INVEST EFRE

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes, die sich gerade mit einer Fördermittel-Antragstellung auseinandersetzen, hilft die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank interaktiv in einem Online-Seminar zur Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW/EFRE“, um den Antrag richtig und erfolgversprechend auszufüllen.

Im interaktiven Austausch beleuchtet die NBank folgende Punkte:

  • Registrierung/Anmeldung im neuen Kundenportal
  • Ausfüllen des Antragformulars
  • Erforderliche Pflichtdokumente
  • Einreichung des Förderantrages

Die Antragswerkstatt findet am 6. Februar 2024 um 14:00 Uhr auf der Onlineplattform Zoom statt und geht ausschließlich auf den Antragsweg ein.

>> mehr Informationen und Anmeldung

Hilfe bei der Fördermittel-Beantragung: Niedersachsen INVEST

Unternehmen, die sich gerade mit einer Fördermittel-Antragstellung auseinandersetzen, hilft die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank interaktiv in einem Online-Seminar zur Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW/EFRE“, um den Antrag richtig und erfolgversprechend auszufüllen.

Im interaktiven Austausch beleuchtet die NBank folgende Punkte:

  • Registrierung/Anmeldung im neuen Kundenportal
  • Ausfüllen des Antragformulars
  • Erforderliche Pflichtdokumente
  • Einreichung des Förderantrages

Die Antragswerkstatt findet am 29. November um 15:00 Uhr auf der Onlineplattform Zoom statt und geht ausschließlich auf den Antragsweg ein.

>> mehr Informationen und Anmeldung

Niedersachsen Invest EFRE

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes wollen Sie sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades erhöhen und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Die Förderung muss einen Beitrag zur CO₂-Einsparung leisten. Zu diesem Zweck soll die Energieeffizienz erhöht, ein Beitrag zum
besonderen Umweltschutz geleistet oder die Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugt werden.

Förderung von:
> Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage) für kleine und mittlere Unternehmen
> Investitionen in Dauerarbeitsplätze und in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen
Was wird gefördert?
> Investitionen, mit denen neue sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells erhöht werden kann und die die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovationsgrad oder an den Digitalisierungsgrad einhalten (Ziffer 2.1. der Richtlinie) – zuwendungsfähig sind Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Ziffer 5.2 a) – e) der Richtlinie)
> Investitionen in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen (Ziffer 2.2 der Richtlinie), – zuwendungsfähig sind die Investitionsmehrausgaben (Ziffer 5.3 der Richtlinie)
> Eine Förderung ist nur zulässig bei einer Kombination der Fördergegenstände der Ziffern 2.1 und 2.
Wer wird gefördert?
> kleine, mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und Hinweise für das Beherbergungsgewerbe
> Für Investitionsvorhaben im Beherberungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 3 der Richtlinie

>> weitere Infos und Antrag bei der NBank

Info-Webinar zum Förderprogramm: Niedersachsen Invest EFRE

Die IKH Lüneburg-Wolfsburg, die IHK Niedersachsen und die niedersächsischen Handwerkskammern bieten in Zusammenarbeit mit der NBank interessierten KMU
ein kostenlostes Zoom-Webinar: am 11. September, 15:00 – 16:30 Uhr zum Förderprogramm „Niedersachsen Invest EFRE“ an.

Dieses Förderprogramm unterstützt Investionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft innerhalb der folgenden Gebietskulisse: Landkreise Celle,  Emsland,  Gifhorn,  Grafschaft Bentheim,  Harburg,  Hildesheim,  Lüneburg,  Peine,  Stade,  Vechta,  Verden und Wolfenbüttel,  Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig,  Salzgitter und Wolfsburg.

>> weitere Infos und Anmeldung