Bis zu 60% Zuschüsse für kleine oder mittlere Unternehmen sowie Beherbergungsgewerbe im Landkreis Peine

Wollen Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes im Landkreis Peine

  • sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen,
  • Ihr Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades zukunftsfähig machen
  • CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen tätigen und bspw. Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugen?

Dann können Sie hierfür auf ein neues Förderprogramm zugreifen und einen Zuschuss von bis zu 60 % für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte bei der NBank beantragen.

Eine Förderung ist nur zulässig bei einer Kombination der Investitionen mit CO-reduzierenden Zusatzinvestitionen (siehe Bestimmungen der Richtlinie ab S. 502)

Hinweise für das Beherbergungsgewerbe

  • Für Investitionsvorhaben im Beherbergungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 3 der Richtlinie ab S. 508

Bedingungen:

  • Die NBank muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Erst danach kann mit dem Vorhaben förderunschädlich begonnen werden
  • Die Betriebsstätte befindet sich in den Fördergebieten Niedersachsens
  • Bei der Antragstellung muss erklärt werden, dass mit dem Investitionsvorhaben das Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird. Es gilt die Definition „new to the firm“ als hinreichend.
  • Die Anzahl der Dauerarbeitsplätze muss um mindestens 5 % erhöht werden (bei neuer Betriebsstätte gilt das Kriterium automatisch als erfüllt, sofern kein Abbau bei anderen bestehenden Betriebsstätten erfolgt) und diese Arbeitsplätze ausschließlich mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden besetzt werden
  • Das Projekt muss die Mindestpunktzahl der Qualitätskriterien Anlage 1 – Seite 506 und Anlage 3 S. 508 der Richtlinie erfüllen
  • Höchstfördersumme 7.500.000 Euro; bei CO-reduzierenden Maßnahmen 4.000.000 Euro
  • Bewilligungszeitraum grundsätzlich 36 Monate
  • Die Nutzung der produktiven Investitionen ist für einen Zeitraum von 5 Jahren (Zweckbindungszeitraum) zu gewährleisten
  • Darüber hinaus müssen die neu geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze für mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden
  • Bei mittleren Unternehmen wird eine tarifgleiche Entlohnung der neuen Arbeitskräfte vorausgesetzt
  • In der geförderten Betriebsstätte dürfen über den Zweckbindungszeitraum durchschnittlich höchstens 15% Leiharbeitnehmende sowie auch durchschnittlich höchstens 15% Werkvertragsarbeitende beschäftigt sein
  • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein

Alle weiteren wichtigen Informationen und Konditionen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Das wird nicht gefördert:

  • Vorhaben von Nicht-KMU
  • Vorhaben, für die eine Förderung aus anderern Landesprogrammen oder der EU
  • Vorhaben, die eine landesinterne Betriebsverlagerung ohne Erweiterungscharakter beinhalten
  • Vorförderung derselben Betriebsstätte ohne abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung
  • Vorhaben mit einer Fördersumme unter 20.000 Euro
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • durch die Richtlinie ausgeschlossene Ausgaben und Investitionsgüter

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Projektbeschreibung, den Finanzierungsplan und die Investitionsgüterliste vor Antragstellung bei der NBank einzureichen, um eine erste Einschätzung über die Einhaltung der richtlinienspezifischen Rahmenbedingungen und die grundsätzliche Förderfähigkeit zu erhalten. Schicken Sie dafür diese Projektunterlagen per E-Mail an: betriebliche.investition@nbank.de

Sind Sie ein KMU aus der gewerblichen Wirtschaft oder Beherbergungsbetrieb aus dem Landkreis Peine können Sie Ihre Projektunterlagen mit Ihren Kontaktdaten auch vorab an beratung@wito-gmbh.de  senden.

Formulare zu Antragstellung:

Veranstaltung: „Gesunde Mitarbeiter*innen – erfolgreiches Unternehmen“

Für das Unternehmerfrühstück am 10. März von 8.30 bis 10.30 Uhr vom Arbeitskreis „Seelisch gesund in der Arbeitswelt“ konnte Frau Emel Herrmann von der Demografieagentur gewonnen werden. Sie wird mit dem INQA-Coaching, dem Nachfolger des erfolgreichen Förderprogramms unternehmensWert:Mensch, ein interessantes neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für kleine und mittlere Unternehmen vorstellen. Das Beratungsprogramm fokussiert sich auf passgenaue und individuelle Lösungen für das einzelne Unternehmen bei Themen wie der Digitalisierung von Prozessen, der Fachkräftesicherung sowie der Gestaltung und Etablierung einer modernen Unternehmenskultur. Eine Förderung kann bis zu 80% mit bis zu 10 Beratertagen vergeben werden.

>> weitere Infos und Anmeldung

Förderprogramm „Klimaschutz und Energieeffizienz“ für niedersächsische Unternehmen

Um die Konjunktur in Krisenzeiten zu stützen und den Treibhausgas-Ausstoß zu senken, hat das Land Niedersachsen ein Förderprogramm für „Klimaschutz und Energieeffizienz“ veröffentlicht, das 89 Millionen Euro umfasst. Anträge können ab sofort bei der NBank gestellt werden – die Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01. März und 01. September statt.

Im Rahmen zweier kostenfreier Online-Veranstaltungen werden die Eckpunkte des Programms und wichtige Aspekte bei der Antragstellung näher vorgestellt. Hierzu bietet die KEAN (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen) am 31. Januar 2023 von 15-16.30 Uhr eine >> Info-Veranstaltung mit einem Schwerpunkt auf Unternehmen online an.

Mit dem neuen Programm will das Land Niedersachsen die Konjunktur stärken und den Energiebedarf von gewerblichen und öffentlichen Bauten nachhaltig senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die folgenden Investitionen förderfähig:

  • Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
    • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen
    • Die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
    • Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Weitere Infos und Antragstellung bei der >> NBank