Niedersachsen Invest EFRE

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes wollen Sie sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades erhöhen und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Die Förderung muss einen Beitrag zur CO₂-Einsparung leisten. Zu diesem Zweck soll die Energieeffizienz erhöht, ein Beitrag zum
besonderen Umweltschutz geleistet oder die Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugt werden.

Förderung von:
> Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage) für kleine und mittlere Unternehmen
> Investitionen in Dauerarbeitsplätze und in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen
Was wird gefördert?
> Investitionen, mit denen neue sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells erhöht werden kann und die die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovationsgrad oder an den Digitalisierungsgrad einhalten (Ziffer 2.1. der Richtlinie) – zuwendungsfähig sind Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Ziffer 5.2 a) – e) der Richtlinie)
> Investitionen in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen (Ziffer 2.2 der Richtlinie), – zuwendungsfähig sind die Investitionsmehrausgaben (Ziffer 5.3 der Richtlinie)
> Eine Förderung ist nur zulässig bei einer Kombination der Fördergegenstände der Ziffern 2.1 und 2.
Wer wird gefördert?
> kleine, mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und Hinweise für das Beherbergungsgewerbe
> Für Investitionsvorhaben im Beherberungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 3 der Richtlinie

>> weitere Infos und Antrag bei der NBank

Info-Webinar zum Förderprogramm: Niedersachsen Invest EFRE

Die IKH Lüneburg-Wolfsburg, die IHK Niedersachsen und die niedersächsischen Handwerkskammern bieten in Zusammenarbeit mit der NBank interessierten KMU
ein kostenlostes Zoom-Webinar: am 11. September, 15:00 – 16:30 Uhr zum Förderprogramm „Niedersachsen Invest EFRE“ an.

Dieses Förderprogramm unterstützt Investionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft innerhalb der folgenden Gebietskulisse: Landkreise Celle,  Emsland,  Gifhorn,  Grafschaft Bentheim,  Harburg,  Hildesheim,  Lüneburg,  Peine,  Stade,  Vechta,  Verden und Wolfenbüttel,  Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig,  Salzgitter und Wolfsburg.

>> weitere Infos und Anmeldung

Bis zu 60% Zuschüsse für kleine oder mittlere Unternehmen sowie Beherbergungsgewerbe im Landkreis Peine

Wollen Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes im Landkreis Peine

  • sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen,
  • Ihr Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades zukunftsfähig machen
  • CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen tätigen und bspw. Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugen?

Dann können Sie hierfür auf ein neues Förderprogramm zugreifen und einen Zuschuss von bis zu 60 % für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte bei der NBank beantragen.

Eine Förderung ist nur zulässig bei einer Kombination der Investitionen mit CO-reduzierenden Zusatzinvestitionen (siehe Bestimmungen der Richtlinie ab S. 502)

Hinweise für das Beherbergungsgewerbe

  • Für Investitionsvorhaben im Beherbergungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 3 der Richtlinie ab S. 508

Bedingungen:

  • Die NBank muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Erst danach kann mit dem Vorhaben förderunschädlich begonnen werden
  • Die Betriebsstätte befindet sich in den Fördergebieten Niedersachsens
  • Bei der Antragstellung muss erklärt werden, dass mit dem Investitionsvorhaben das Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird. Es gilt die Definition „new to the firm“ als hinreichend.
  • Die Anzahl der Dauerarbeitsplätze muss um mindestens 5 % erhöht werden (bei neuer Betriebsstätte gilt das Kriterium automatisch als erfüllt, sofern kein Abbau bei anderen bestehenden Betriebsstätten erfolgt) und diese Arbeitsplätze ausschließlich mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden besetzt werden
  • Das Projekt muss die Mindestpunktzahl der Qualitätskriterien Anlage 1 – Seite 506 und Anlage 3 S. 508 der Richtlinie erfüllen
  • Höchstfördersumme 7.500.000 Euro; bei CO-reduzierenden Maßnahmen 4.000.000 Euro
  • Bewilligungszeitraum grundsätzlich 36 Monate
  • Die Nutzung der produktiven Investitionen ist für einen Zeitraum von 5 Jahren (Zweckbindungszeitraum) zu gewährleisten
  • Darüber hinaus müssen die neu geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze für mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden
  • Bei mittleren Unternehmen wird eine tarifgleiche Entlohnung der neuen Arbeitskräfte vorausgesetzt
  • In der geförderten Betriebsstätte dürfen über den Zweckbindungszeitraum durchschnittlich höchstens 15% Leiharbeitnehmende sowie auch durchschnittlich höchstens 15% Werkvertragsarbeitende beschäftigt sein
  • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein

Alle weiteren wichtigen Informationen und Konditionen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Das wird nicht gefördert:

  • Vorhaben von Nicht-KMU
  • Vorhaben, für die eine Förderung aus anderern Landesprogrammen oder der EU
  • Vorhaben, die eine landesinterne Betriebsverlagerung ohne Erweiterungscharakter beinhalten
  • Vorförderung derselben Betriebsstätte ohne abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung
  • Vorhaben mit einer Fördersumme unter 20.000 Euro
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • durch die Richtlinie ausgeschlossene Ausgaben und Investitionsgüter

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Projektbeschreibung, den Finanzierungsplan und die Investitionsgüterliste vor Antragstellung bei der NBank einzureichen, um eine erste Einschätzung über die Einhaltung der richtlinienspezifischen Rahmenbedingungen und die grundsätzliche Förderfähigkeit zu erhalten. Schicken Sie dafür diese Projektunterlagen per E-Mail an: betriebliche.investition@nbank.de

Sind Sie ein KMU aus der gewerblichen Wirtschaft oder Beherbergungsbetrieb aus dem Landkreis Peine können Sie Ihre Projektunterlagen mit Ihren Kontaktdaten auch vorab an beratung@wito-gmbh.de  senden.

Formulare zu Antragstellung:

Aktuelle Förderbilanz 2022: über 32 Millionen Euro an NBank-Fördermitteln in den Landkreis Peine geflossen

Die landeseigene NBank hat vor ein paar Tagen aktuelle Förderbilanzen für 2022 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr flossen insgesamt 32.340.546 Euro für Wirtschaftsförderung, Wohnungsbau und Qualifizierung von Arbeitskräften in den Landkreis Peine. Damit ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Hochjahr-2021, als mehr als 39 Millionen Euro für Wirtschaftsförderung und insbesondere Corona-Programme bewilligt wurden, festzustellen.

In 2022 haben 541 Unternehmen rund 11 Millionen überwiegend an Corona-Hilfen wie Überbrückungshilfen, Neustarthilfen erhalten. Darunter fallen auch 10 Gaststätten, die 610.000 Euro an niedrigschwelligen Investitionszuschüssen oder 16 Privatpersonen, die Photovoltaik-Batteriespeicher für insgesamt 41.207 Euro oder 10 Privatpersonen, die Lastenfahrräder für 7.600 Euro genehmigt bekommen haben.

Positiv war laut wito-Fördermittelberaterin, Melitta Arz, dass nicht nur Programme zur Abmilderung der Krisenfolgen beantragt wurden, sondern auch Transformationsangebote wie betriebliche Energieeffizienzprogramme und Digitalisierungsprogramme in Anspruch genommen wurden. 3 Unternehmen haben bspw. das Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienzprogramm 2.0 in Höhe von 395.636 Euro sowie 17 Antragsteller haben den Digitalbonus.Niedersachsen in Höhe von 115.848 Euro in Anspruch genommen. Des Weiteren wurden für 7 Digitalisierungsberatungen im Einzelhandel von der NBank 17.500 Euro bewilligt.

Erfreulich ist die Steigerung der Arbeitsmarktförderung auf 1.308.276 Euro gegenüber dem Vorjahr um über 300.000 Euro, u.a. bspw. für die Entlastung von Ausbildungsbetrieben, Meisterprämien im Handwerk, Mobilitätsprämien für Auszubildende, Jugendwerkstätten, Fachkräftebündnisse, Pro-Aktiv-Centren – PACE oder Start Guides.

Auch bei der Wohnraumförderung gab es eine erhebliche Steigerung: 61 Wohnungen wurden über die Eigentumsförderung, Wohnraumförderung COVID-19 oder den Mietwohnungsbau mit über 3,5 Millionen Euro gefördert.

Das Team der Wirtschaftsförderung hat die verschiedenen EU-Fördertöpfe mit Abkürzungen wie EFRE, ESF oder ELER für Sie im Blick. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme zur NBank, der Förderbank für das Land Niedersachsen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick der EFRE- und ESF-Förderbilanzen für den Landkreis Peine. Die ELER-Förderung für den ländlichen Raum ist in der Darstellung nicht enthalten.

Landkreis-Förderbilanzen 2022 und 2021