Mit der „Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen“ bietet das Land eine Unterstützung für Unternehmen an, die besonders hart von den Energiepreissteigerungen betroffen sind. Diese Härtefallhilfe deckt alle Energieträger ab. Dafür stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung – zunächst rund 100 Millionen Euro für Zahlungen an kleine und mittlere Unternehmen als Entlastung für Energiepreissteigerungen im Jahr 2022.

Die Antragsstellung ist ab 23. Februar bis Ende März 2023 über das Antragsportal der NBANK möglich. Um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten ist eine unmittelbare Abschlagszahlung von 50 Prozent der beantragten Hilfe vorgesehen. Das ist der erste Teil des 300 Millionen Euro-Paketes, dass Niedersachsen mit 200 Millionen und der Bund mit 100 Millionen finanzieren.

Alle Informationen zum Förderprogramm, zur Antragstellung und die FAQ finden Sie auf der Internetseite der NBank: Wirtschaftshilfe KMU Niedersachsen.

Mit dem Fördercheck der NBank können Sie zudem schnell und einfach prüfen, ob Ihr Unternehmen die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Die tatsächliche Förderberechtigung wird auf Grundlage der Förderrichtlinie im Zuge des Antragsverfahrens geprüft. Lesen Sie sich die Fragen und Erläuterungen aufmerksam durch. Der Fördercheck dauert nur wenige Minuten.

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Sollten Sie zu den Förderberechtigten gehören, können Sie ab dem 23.02.23 (bis Ende März 2023) eine Förderung beantragen.

Die Förderung beträgt bis zu 80% der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinausgehen (Betrachtungszeitraum Juli bis Dezember 2022 zu 2021), mindestens 2.400 Euro, maximal 500.000 Euro.

Diese Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie erhalten Sie, wenn:

  • die Gesamtausgaben für Energie im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen und
  • der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30.11.2022 mindestens unter 2.400 Euro unter dem verfügbaren Bestand am 01.07.2022 gelegen hat.