Bis zu 60% Zuschüsse für kleine oder mittlere Unternehmen sowie Beherbergungsgewerbe im Landkreis Peine
Wollen Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes im Landkreis Peine
- sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen,
- Ihr Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades zukunftsfähig machen
- CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen tätigen und bspw. Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugen?
Dann können Sie hierfür auf ein neues Förderprogramm zugreifen und einen Zuschuss von bis zu 60 % für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte bei der NBank beantragen.
Eine Förderung ist nur zulässig bei einer Kombination der Investitionen mit CO₂-reduzierenden Zusatzinvestitionen (siehe Bestimmungen der Richtlinie ab S. 502)
Hinweise für das Beherbergungsgewerbe
- Für Investitionsvorhaben im Beherbergungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 3 der Richtlinie ab S. 508
Bedingungen:
- Die NBank muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Erst danach kann mit dem Vorhaben förderunschädlich begonnen werden
- Die Betriebsstätte befindet sich in den Fördergebieten Niedersachsens
- Bei der Antragstellung muss erklärt werden, dass mit dem Investitionsvorhaben das Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird. Es gilt die Definition „new to the firm“ als hinreichend.
- Die Anzahl der Dauerarbeitsplätze muss um mindestens 5 % erhöht werden (bei neuer Betriebsstätte gilt das Kriterium automatisch als erfüllt, sofern kein Abbau bei anderen bestehenden Betriebsstätten erfolgt) und diese Arbeitsplätze ausschließlich mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden besetzt werden
- Das Projekt muss die Mindestpunktzahl der Qualitätskriterien Anlage 1 – Seite 506 und Anlage 3 S. 508 der Richtlinie erfüllen
- Höchstfördersumme 7.500.000 Euro; bei CO₂-reduzierenden Maßnahmen 4.000.000 Euro
- Bewilligungszeitraum grundsätzlich 36 Monate
- Die Nutzung der produktiven Investitionen ist für einen Zeitraum von 5 Jahren (Zweckbindungszeitraum) zu gewährleisten
- Darüber hinaus müssen die neu geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze für mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden
- Bei mittleren Unternehmen wird eine tarifgleiche Entlohnung der neuen Arbeitskräfte vorausgesetzt
- In der geförderten Betriebsstätte dürfen über den Zweckbindungszeitraum durchschnittlich höchstens 15% Leiharbeitnehmende sowie auch durchschnittlich höchstens 15% Werkvertragsarbeitende beschäftigt sein
- die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein
Alle weiteren wichtigen Informationen und Konditionen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Das wird nicht gefördert:
- Vorhaben von Nicht-KMU
- Vorhaben, für die eine Förderung aus anderern Landesprogrammen oder der EU
- Vorhaben, die eine landesinterne Betriebsverlagerung ohne Erweiterungscharakter beinhalten
- Vorförderung derselben Betriebsstätte ohne abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung
- Vorhaben mit einer Fördersumme unter 20.000 Euro
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- durch die Richtlinie ausgeschlossene Ausgaben und Investitionsgüter
So läuft der Antrag
Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Projektbeschreibung, den Finanzierungsplan und die Investitionsgüterliste vor Antragstellung bei der NBank einzureichen, um eine erste Einschätzung über die Einhaltung der richtlinienspezifischen Rahmenbedingungen und die grundsätzliche Förderfähigkeit zu erhalten. Schicken Sie dafür diese Projektunterlagen per E-Mail an: betriebliche.investition@nbank.de
Sind Sie ein KMU aus der gewerblichen Wirtschaft oder Beherbergungsbetrieb aus dem Landkreis Peine können Sie Ihre Projektunterlagen mit Ihren Kontaktdaten auch vorab an beratung@wito-gmbh.de senden.
Formulare zu Antragstellung:
Save the date: Es geht ums Klima – Energieeffizienz und E-Mobilität für Unternehmen
Die Klimaschutzagentur des Landkreises Peine veranstaltet am Donnerstag, 7.9. und Freitag, 8.9.2023 erneut den Umwelttag „Es geht ums Klima“ im Landkreis.
Beim Unternehmerabend am Donnerstag, 7.9. ab 16 Uhr der Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH und der Regionale EnergieAgentur e.V. (REA) wird es in diesem Jahr tolle und praxisnahe Vorträge zu den Themen Energieeffizienz, E-Mobilität und Ladeinfrastruktur im Unternehmen geben. In gemeinsamen Schwerpunktsessions werden dann konkrete Fragen von Unternehmen beantwortet und praxisnahe Tipps gegeben sowie regionale Projekte und Anlaufstellen vorgestellt.
VORLÄUFIGES Programm Klimaschutztag 7. September 2023
15:30 – 16:00 Uhr Ankommen und Check-In
16:00 – 16:10 Uhr Begrüßung mit Ruth Schaarschmidt (Leiterin Klimaschutzagentur LK Peine), Meike Henkel (wito gmbh), Andrea Keßler (Leiterin Regionale EnergieAgentur e.V.)
16:10 – 16:25 Uhr Energieeffizienzmaßnahmen im Unternehmen – beste Beispiele aus der Praxis Carsten Raabe (RPB Ingenieure Vechelde)
16:25 – 16:40 Uhr Fördermöglichkeiten für nachhaltiges Wirtschaften Mara Papenburg (NBank)
16:40 – 16:50 Uhr Erste Hilfe für Unternehmen – Transformationsberatungen für KMU und Energieeffizienznetzwerk LK Peine Andrea Keßler (Regionale EnergieAgentur e.V.)
16:50 – 17:00 Uhr Kurze Pause zum „Durchatmen“
17:00 – 17:20 Uhr Unterstützungsleistungen der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (vor Ort) beim Aufbau der Ladeinfrastruktur Conrad Hammer (Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur)
17:20 – 17:35 Uhr Praxisbericht Herausforderungen für Unternehmen bei der Installation von Ladepunkten im Betrieb Jana Hessenmüller (Draeger Leitungsbau GmbH)
17:35 – 17:50 Uhr 2nd Life oder Recycling? Was passiert mit Batterien aus Elektrofahrzeugen? Carina Heidermann (LB.systems GmbH)
17:50 bis 18:15 Uhr Vertiefung der Themen mit den Referent*innen in 2 Gruppen (1: Energieeffizienz, 2: E-Mobilität), mit anschließender Zusammenfassung
Ab 18:20 Uhr Ausklang der Veranstaltung bei Getränken und Fingerfood
Save the date! Wir freuen uns bereits jetzt über Anmeldungen unter: https://eveeno.com/umwelttag2023
Job-Börse – Job-Speed-Dating … als Teil des HGV-Herbstmarktes in Lengede
Das ist Ihre Chance, sich als Gewerbetreibender und Arbeitgeber aus der Region rund um Lengede zu präsentieren!
Der Lengeder Herbstmarkt 2.0 ist nicht nur eine Gewerbeshow, sondern ein Erlebnis für Jung und Alt. Lernen sie ihre neuen, zukünftigen Mitarbeiter kennen und zeigen sie Ihre Leidenschaft!
Wo es stattfindet?
Dieses Jahr ist der beliebte Festplatz in Lengede, Schachtweg 4, unser Veranstaltungsort.
Wann es losgeht?
2. und 3. September. An beiden Tagen gibt es ein abwechslungsreiches Programm mit Live-Musik, leckerem Essen, Unterhaltung und mehr!
Der Markt beginnt an beiden Tagen am späten Vormittag, das Marktgeschehen endet um 18:00Uhr.
Highlight: Samstag, den 02.092023 tritt ab 18:30Uhr die Band PX auf (BRAWO-Bühne).
Wie nehmen sie an der Job-Börse teil?
Für dieses Sonderthema bieten wir Innenbereich eine Standfläche von 3m², welche sie mit einem Tisch, 2-3 Stühlen und z.B. einem RollUp, belegen können. Wir sorgen für Informationen in der Region über Printmedien, Social-Media usw., um Talente für die Veranstaltung zu begeistern.
Eine kleine Gebühr von 50,00€ zzgl. USt. wird von Job-anbietenden Arbeitgebern erhoben.
Termine für ein Speed-Dating der Job-Börse werden online vorbereitet oder am Samstag ab 10:00Uhr vor Ort abgestimmt. Das Job-Speed-Dating beginnt am 02.09.2023 ab 15:30 Uhr.
Schreiben sie eine E-Mail mit Angabe zu Ihrem Job-Angebot an: kontakt@hgv-lengede.info
Die Initiatoren des Lengeder Herbstmarkt 2.0 kümmern sich um die Aufnahme in die Liste der Job-Anbieter und werden Anfragen von Talenten passend lenken.
Rückzahlungsfrist für Corona-Soforthilfen verlängert
Niedersachsens Wirtschaftsministerium hat die Rückzahlungsfrist für die Corona-Soforthilfen bis zum 30. November verlängert. Ursprünglich war diese zinsfreie Rückzahlung bis zum 30. Juni vorgesehen.
Sollte aus individuellen, belegbaren Gründen eine Rückzahlung auch bis zum 30. November 2023 nicht möglich sein, können mit der NBank auch weiterhin Ratenzahlungen vereinbart werden. Damit ist sichergestellt, dass kein Unternehmen durch die Rückzahlungsverpflichtungen in Existenznöte gerät.
Im Zuge eines Rückmeldeverfahrens über ein Excel-Auswertungstool waren ab Oktober 2021 alle Begünstigten der Soforthilfen aufgefordert worden, ihre tatsächliche betriebliche Entwicklung im Förderzeitraum zu ermitteln. Sofern diese Berechnung ergab, dass die seinerzeitige Förderung im betreffenden Zeitraum höher war als der coronabedingte finanzielle Schaden, muss dieser überschießende Betrag (Überkompensation) zurückgezahlt werden. Darauf wurden die Unternehmen bereits im Bewilligungsbescheid hingewiesen.
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der NBank.