Chinesische Neujahrsgrüße aus Nanchang

Am 1. Februar 2022 feierte ein viertel der Weltbevölkerung das chinesische Neujahr, ging das Jahr des Büffels zu Ende und begann das Jahr des Wasser-Tigers. Das chinesische Neujahrsfest ist der wichtigste traditionelle Feiertag in China. Es wird auch als Frühlingsfest (Chinesisch: 春节 chun jie) oder Mond-Neujahr bezeichnet. Das Frühlingsfest ist auch die wichtigste Feier für Familien. Man genießt die Zeit im Familienkreis und wünscht sich viel Glück und Erfolg im kommenden Jahr.

Aus Anlass dieses Festes erhielt der Landkreis Peine und die wito gmbh >> filmische Neujahrsgrüße aus der chinesischen Partnerstadt Nanchang. Melitta Arz verschickte Neujahrsgrüße von Landrat Henning Heiß an den Bürgermeister von Nanchang, Wan Guangming, im Rahmen der kommunalen Partnerschaft.

Überbrückungshilfe IV gestartet

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Damit erhalten Unternehmen Unterstützung, wenn sie weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Aktuell gilt bis 31.12.2021 die Überbrückungshilfe III Plus und für Selbständige die Neustarthilfe Plus. In beiden Programmen können aktuell Anträge gestellt werden und in beiden Programmen erfolgen Auszahlungen.

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und es wird jetzt in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 finden Sie unter >> Überbrückungshilfe IV
Die Antragstellung ist am 7. Januar 2022 gestartet und kann wie bereits bei den vorigen Hilfen durch einen prüfenden Dritten unter >> Überbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.

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