Förderprogramm „Digitalbonus Niedersachsen – innovativ“ – seit dem 25. Juni verfügbar

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder im Bereich der Life Sciences oder eHealth tätig bzw. ein kleines freiberufliches Planungsbüro? Planen Sie eine Investition, die ihre bereits umgesetzten Digitalisierungsaktivitäten noch weiter ausbaut und auch von Dritten als innovativ bezeichnet werden kann?

Dann können Sie ab 25. Juni das neue niedersächsische Förderprogramm digitalbonus.niedersachsen-innovativ in Anspruch nehmen.

Gefördert werden:

  1. Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)-Hardware,
    -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
  2. Nur in Verbindung mit Maßnahme 1: Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Nicht förderfähig sind Investitionen wie IKT-Grundausstattung (Laptops, Smartphones, Bürosoftware, etc.), Ersatzbeschaffungen, Schulungen sowie Leasing und Miete.

Die Projektanforderung eines „maßgeblichen Digitalisierungsfortschritts sowie Innovationsgehalt“ wird im Rahmen eines Scorings (22 Kriterien) geprüft und bewertet.

Gewährt wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen. Die Förderhöhe liegt bei mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro.

Die Antragstellung ist ab dem 25.06.2024 bei der NBank über das Kundenportal portal.nbank.de. möglich.

>> weitere Infos und Antragsunterlagen

Info-Sessions zum Förderprogramm am 9. und 11. Juli

Gemeinsam mit der NBank bietet die Niedersachsen.next Digitalagentur Info-Sessions für Multiplikatoren und Unternehmen an. Darin wird das Förderprogramm vorgestellt und der Antragsprozess skizziert. Zusätzlich werden Projekte vorgestellt, die aus dem erfolgreichen ersten Digitalbonus hervorgegangen sind. Anschließend haben die Teilnehmenden Zeit für Fragen. https://digitalagentur-niedersachsen.de/digitalbonus-niedersachsen-innovativ/

Hilfe bei der Fördermittel-Beantragung: Niedersachsen INVEST

Unternehmen, die sich gerade mit einer Fördermittel-Antragstellung auseinandersetzen, hilft die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank interaktiv in einem Online-Seminar zur Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW/EFRE“, um den Antrag richtig und erfolgversprechend auszufüllen.

Im interaktiven Austausch beleuchtet die NBank folgende Punkte:

  • Registrierung/Anmeldung im neuen Kundenportal
  • Ausfüllen des Antragformulars
  • Erforderliche Pflichtdokumente
  • Einreichung des Förderantrages

Die Antragswerkstatt findet am 29. November um 15:00 Uhr auf der Onlineplattform Zoom statt und geht ausschließlich auf den Antragsweg ein.

>> mehr Informationen und Anmeldung

Förderprogramm: Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustrie

Die Transformationsagentur Niedersachsen unterstützt Sie bei Ihrer Transformation mit einer ausführlichen Erstanalyse und begleitet den Zugang zu einer geförderten einzelbetrieblichen Beratung durch Expert*innenDas gemeinsame Angebot der Sozialpartner und dem Land Niedersachsen beläuft sich auf bis zu 10.000 EUR ohne Eigenbeteiligung. Anträge können nach der Erstanalyse mit der Transformationsagentur ab sofort und zunächst bis zum 15. November 2023 bei der NBank gestellt werden.  

Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie können eine geförderte einzelbetriebliche Beratung durch Experten in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Beratungsprogramm geht es um zukunftsfeste Produkte, Prozesse und innovative Geschäftsmodelle sowie Impulse für notwendige Weiterbildungen. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 10.000 €.

>> weitere Infos

Förderprogramm: INQA-Coaching

Das Beratungsprogramm INQA-Coaching richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ein agiles Coaching zu personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsprozessen in Zusammenhang mit einer konkreten digitalen Transformation benötigen. Bis zu 12 Beratungstage mit zu je 1.200 EUR netto werden mit einem Zuschuss von bis zu 80% (=max. 11.520 EUR)  gefördert.

Das INQA-Coaching ist in einen dreistufigen Prozess aufgeteilt, um eine möglichst individuelle und ergebnisorientierte Lösung für das geförderte Unternehmen zu gewährleisten.

>> weitere Infos

Förderprogramm „Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen“

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit dem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.

Das BMDV-Förderprogramm richtet sich dabei vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender. Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Für den Aufruf steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau. Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.

Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich >> https://lis.ptj.de/ gestellt werden.

Die FAQs und den Förderaufruf sowie weitere Dokumente zum Download finden Sie >> https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur