Förderprogramm: Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustrie

Die Transformationsagentur Niedersachsen unterstützt Sie bei Ihrer Transformation mit einer ausführlichen Erstanalyse und begleitet den Zugang zu einer geförderten einzelbetrieblichen Beratung durch Expert*innenDas gemeinsame Angebot der Sozialpartner und dem Land Niedersachsen beläuft sich auf bis zu 10.000 EUR ohne Eigenbeteiligung. Anträge können nach der Erstanalyse mit der Transformationsagentur ab sofort und zunächst bis zum 15. November 2023 bei der NBank gestellt werden.  

Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie können eine geförderte einzelbetriebliche Beratung durch Experten in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Beratungsprogramm geht es um zukunftsfeste Produkte, Prozesse und innovative Geschäftsmodelle sowie Impulse für notwendige Weiterbildungen. Der Zuschuss beläuft sich auf bis zu 10.000 €.

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Förderprogramm: INQA-Coaching

Das Beratungsprogramm INQA-Coaching richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ein agiles Coaching zu personalpolitischen oder arbeitsorganisatorischen Veränderungsprozessen in Zusammenhang mit einer konkreten digitalen Transformation benötigen. Bis zu 12 Beratungstage mit zu je 1.200 EUR netto werden mit einem Zuschuss von bis zu 80% (=max. 11.520 EUR)  gefördert.

Das INQA-Coaching ist in einen dreistufigen Prozess aufgeteilt, um eine möglichst individuelle und ergebnisorientierte Lösung für das geförderte Unternehmen zu gewährleisten.

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Förderprogramm „Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen“

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit dem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.

Das BMDV-Förderprogramm richtet sich dabei vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender. Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Für den Aufruf steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau. Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.

Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich >> https://lis.ptj.de/ gestellt werden.

Die FAQs und den Förderaufruf sowie weitere Dokumente zum Download finden Sie >> https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur

Info-Webinar zum Förderprogramm: Niedersachsen Invest EFRE

Die IKH Lüneburg-Wolfsburg, die IHK Niedersachsen und die niedersächsischen Handwerkskammern bieten in Zusammenarbeit mit der NBank interessierten KMU
ein kostenlostes Zoom-Webinar: am 11. September, 15:00 – 16:30 Uhr zum Förderprogramm „Niedersachsen Invest EFRE“ an.

Dieses Förderprogramm unterstützt Investionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft innerhalb der folgenden Gebietskulisse: Landkreise Celle,  Emsland,  Gifhorn,  Grafschaft Bentheim,  Harburg,  Hildesheim,  Lüneburg,  Peine,  Stade,  Vechta,  Verden und Wolfenbüttel,  Region Hannover sowie kreisfreie Städte Braunschweig,  Salzgitter und Wolfsburg.

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Bis zu 60% Zuschüsse für kleine oder mittlere Unternehmen sowie Beherbergungsgewerbe im Landkreis Peine

Wollen Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes im Landkreis Peine

  • sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen,
  • Ihr Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades zukunftsfähig machen
  • CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen tätigen und bspw. Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugen?

Dann können Sie hierfür auf ein neues Förderprogramm zugreifen und einen Zuschuss von bis zu 60 % für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte bei der NBank beantragen.

Eine Förderung ist nur zulässig bei einer Kombination der Investitionen mit CO-reduzierenden Zusatzinvestitionen (siehe Bestimmungen der Richtlinie ab S. 502)

Hinweise für das Beherbergungsgewerbe

  • Für Investitionsvorhaben im Beherbergungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 3 der Richtlinie ab S. 508

Bedingungen:

  • Die NBank muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Erst danach kann mit dem Vorhaben förderunschädlich begonnen werden
  • Die Betriebsstätte befindet sich in den Fördergebieten Niedersachsens
  • Bei der Antragstellung muss erklärt werden, dass mit dem Investitionsvorhaben das Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird. Es gilt die Definition „new to the firm“ als hinreichend.
  • Die Anzahl der Dauerarbeitsplätze muss um mindestens 5 % erhöht werden (bei neuer Betriebsstätte gilt das Kriterium automatisch als erfüllt, sofern kein Abbau bei anderen bestehenden Betriebsstätten erfolgt) und diese Arbeitsplätze ausschließlich mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmenden besetzt werden
  • Das Projekt muss die Mindestpunktzahl der Qualitätskriterien Anlage 1 – Seite 506 und Anlage 3 S. 508 der Richtlinie erfüllen
  • Höchstfördersumme 7.500.000 Euro; bei CO-reduzierenden Maßnahmen 4.000.000 Euro
  • Bewilligungszeitraum grundsätzlich 36 Monate
  • Die Nutzung der produktiven Investitionen ist für einen Zeitraum von 5 Jahren (Zweckbindungszeitraum) zu gewährleisten
  • Darüber hinaus müssen die neu geschaffenen sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätze für mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden
  • Bei mittleren Unternehmen wird eine tarifgleiche Entlohnung der neuen Arbeitskräfte vorausgesetzt
  • In der geförderten Betriebsstätte dürfen über den Zweckbindungszeitraum durchschnittlich höchstens 15% Leiharbeitnehmende sowie auch durchschnittlich höchstens 15% Werkvertragsarbeitende beschäftigt sein
  • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein

Alle weiteren wichtigen Informationen und Konditionen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Das wird nicht gefördert:

  • Vorhaben von Nicht-KMU
  • Vorhaben, für die eine Förderung aus anderern Landesprogrammen oder der EU
  • Vorhaben, die eine landesinterne Betriebsverlagerung ohne Erweiterungscharakter beinhalten
  • Vorförderung derselben Betriebsstätte ohne abgeschlossene Verwendungsnachweisprüfung
  • Vorhaben mit einer Fördersumme unter 20.000 Euro
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • durch die Richtlinie ausgeschlossene Ausgaben und Investitionsgüter

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Projektbeschreibung, den Finanzierungsplan und die Investitionsgüterliste vor Antragstellung bei der NBank einzureichen, um eine erste Einschätzung über die Einhaltung der richtlinienspezifischen Rahmenbedingungen und die grundsätzliche Förderfähigkeit zu erhalten. Schicken Sie dafür diese Projektunterlagen per E-Mail an: betriebliche.investition@nbank.de

Sind Sie ein KMU aus der gewerblichen Wirtschaft oder Beherbergungsbetrieb aus dem Landkreis Peine können Sie Ihre Projektunterlagen mit Ihren Kontaktdaten auch vorab an beratung@wito-gmbh.de  senden.

Formulare zu Antragstellung: