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Fördermittelsprechstunde: INQA-Coaching für KMU

Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist längst im Alltag angekommen – und stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig bietet sie enorme Chancen, Prozesse zu verbessern, Mitarbeitende zu stärken und zukunftsfähig aufgestellt zu sein.

Genau hier setzt das Beratungsprogramm INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an: Gemeinsam mit erfahrenen Coaches gestalten Sie den Wandel in Ihrem Unternehmen aktiv und entwickeln passgenaue Lösungen für Ihre individuellen Fragestellungen.

80 % Förderung – 100 % Zukunftsfähigkeit
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen. Gefördert werden bis zu 12 Coaching-Tage, wobei 80 % der Kosten übernommen werden.

Lernen Sie das Programm kennen – ganz unkompliziert:
In der regelmäßigen Fördermittelsprechstunde erhalten Sie einen kompakten Überblick, praxisnahe Einblicke und die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen direkt mit INQA-Erstberater*innen zu klären.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Überblick über das Förderprogramm und den Beratungsablauf

  • Praxisbeispiele und Impulse aus dem Unternehmensalltag

  • Individuelle Ersteinschätzung zu Ihrem Vorhaben

  • Direkter Austausch mit Expert*innen

So können Sie teilnehmen:

Ablauf der Sprechstunde:

  • Begrüßung & Einführung in das INQA-Coaching

  • Informationen zu Voraussetzungen, Ablauf und Förderung

  • Kurzimpuls aus der Praxis

  • Offene Fragerunde mit individuellen Förderchecks

  • Hinweise zu nächsten Schritten

👉 Mit einem Klick sind Sie dabei! Jeden ersten Dienstag im Monat, 9:00–10:00 Uhr

Ankündigung Experten vor Ort in der Wirtschaftsförderung am 7.10.

Experten vor Ort – Sprechstunde für Gründer, Unternehmen und Selbständige

Sie haben Fragen zu Ihrem Gründungs- oder Investitionsvorhaben in Ihrem Unternehmen? Sie suchen Mentoren, Impulsgeber, Experten, Austausch- oder Ansprechpersonen?
Wir haben am 7. Oktober Experten von der NBank bei uns zu Gast, die gern Ihre Fragen zu möglichen Fördermitteln für Ihr Unternehmen oder Ihrer Gründungsidee (u.a. MikroSTARTer Niedersachsen Programm) beantworten.

Gemeinsam stehen wir Ihnen von 10 bis 16 Uhr zur Verfügung. Kommen Sie vorbei, wir geben Ihnen gerne Tipps und Anregungen.

weitere Infos & Anmeldung

Bild zur Fachkräftesicherung

Innovative Fachkräfteprojekte gesucht – mit bis zu 70% Förderung

Sie haben eine Projektidee zur Fachkräftesicherung in Südostniedersachsen und möchten wissen, wie Sie dafür eine Förderung erhalten können? Dann ist der Workshop vom Fachkräftebündnis eine Initiative der Allianz für die Region GmbH genau das Richtige für Sie!

📅 Wann? Donnerstag, 20. Februar 2025, 10:00–12:00 Uhr
💻Wo? Online via MS Teams
✉️Anmeldung: Bis zum 18.02.2025 per Mail an: fachkraeftebuendnis@allianz-fuer-die-region.de

𝗪𝗮𝘀 𝗲𝗿𝘄𝗮𝗿𝘁𝗲𝘁 𝗦𝗶𝗲?
✅ Wie Sie ein förderfähiges Projekt entwickeln können
✅ Alles rund um die Richtlinie „Unterstützung regionaler Fachkräftebündnisse“
✅ Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

Nutzen Sie die Chance, Ihre Ideen mit bis zu 70 % Förderung zu realisieren und die Fachkräftesicherung in der Region aktiv mitzugestalten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

👉 Weitere Infos zum Workshop: www.fachkraeftebuendnis-son.de 

𝗝𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗮𝗻𝗺𝗲𝗹𝗱𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗶𝗲 𝗭𝘂𝗸𝘂𝗻𝗳𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗥𝗲𝗴𝗶𝗼𝗻 𝗺𝗶𝘁𝗴𝗲𝘀𝘁𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻!💡

Förderprogramm „Digitalbonus Niedersachsen – innovativ“ – seit dem 25. Juni verfügbar

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder im Bereich der Life Sciences oder eHealth tätig bzw. ein kleines freiberufliches Planungsbüro? Planen Sie eine Investition, die ihre bereits umgesetzten Digitalisierungsaktivitäten noch weiter ausbaut und auch von Dritten als innovativ bezeichnet werden kann?

Dann können Sie ab 25. Juni das neue niedersächsische Förderprogramm digitalbonus.niedersachsen-innovativ in Anspruch nehmen.

Gefördert werden:

  1. Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)-Hardware,
    -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen
  2. Nur in Verbindung mit Maßnahme 1: Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Nicht förderfähig sind Investitionen wie IKT-Grundausstattung (Laptops, Smartphones, Bürosoftware, etc.), Ersatzbeschaffungen, Schulungen sowie Leasing und Miete.

Die Projektanforderung eines „maßgeblichen Digitalisierungsfortschritts sowie Innovationsgehalt“ wird im Rahmen eines Scorings (22 Kriterien) geprüft und bewertet.

Gewährt wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen. Die Förderhöhe liegt bei mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro.

Die Antragstellung ist ab dem 25.06.2024 bei der NBank über das Kundenportal portal.nbank.de. möglich.

>> weitere Infos und Antragsunterlagen

Info-Sessions zum Förderprogramm am 9. und 11. Juli

Gemeinsam mit der NBank bietet die Niedersachsen.next Digitalagentur Info-Sessions für Multiplikatoren und Unternehmen an. Darin wird das Förderprogramm vorgestellt und der Antragsprozess skizziert. Zusätzlich werden Projekte vorgestellt, die aus dem erfolgreichen ersten Digitalbonus hervorgegangen sind. Anschließend haben die Teilnehmenden Zeit für Fragen. https://digitalagentur-niedersachsen.de/digitalbonus-niedersachsen-innovativ/

Förderung für gewerblich genutzte Schnellladepunkte wird fortgesetzt

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV) setzt die Förderung zur Errichtung gewerblicher Ladeinfrastruktur fort und stellt hierfür weitere 150 Mio. Euro bereit. So werden KMU und Großunternehmen weiterhin bei der Elektrifizierung ihrer Flotten unterstützt. Neben der Transport- und Logistikbranche können so u.a. auch Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Pflegedienste Schnellladeinfrastruktur für ihre Flotten bereitstellen.

Wichtige Details zur Förderung:

Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für KMU ist eine Förderquote von bis zu 40% möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20%. Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.

Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss dabei aus erneuerbaren Energien stammen.

Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig. Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die Themenseite des PtJ zur Projektförderung mit weiteren Infos und dem Förderaufruf: >> https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur

Die Antragstellung ist wieder ab dem 03.06.2024 über den Projektträger Jülich möglich: >> https://lis.ptj.de/.

Ebenfalls am 03.06.2024 von 10 bis 11 Uhr erhalten Sie Gelegenheit, an einem Online-Seminar des BDMVs zur Förderung teilzunehmen. >> Hier geht es zur Anmeldung.