Niedersachsen Invest EFRE

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes wollen Sie sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades erhöhen und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Die Förderung muss einen Beitrag zur CO₂-Einsparung leisten. Zu diesem Zweck soll die Energieeffizienz erhöht, ein Beitrag zum
besonderen Umweltschutz geleistet oder die Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugt werden.

Förderung von:
> Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage) für kleine und mittlere Unternehmen
> Investitionen in Dauerarbeitsplätze und in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen
Was wird gefördert?
> Investitionen, mit denen neue sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells erhöht werden kann und die die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovationsgrad oder an den Digitalisierungsgrad einhalten (Ziffer 2.1. der Richtlinie) – zuwendungsfähig sind Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Ziffer 5.2 a) – e) der Richtlinie)
> Investitionen in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen (Ziffer 2.2 der Richtlinie), – zuwendungsfähig sind die Investitionsmehrausgaben (Ziffer 5.3 der Richtlinie)
> Eine Förderung ist nur zulässig bei einer Kombination der Fördergegenstände der Ziffern 2.1 und 2.
Wer wird gefördert?
> kleine, mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und Hinweise für das Beherbergungsgewerbe
> Für Investitionsvorhaben im Beherberungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 3 der Richtlinie

>> weitere Infos und Antrag bei der NBank

Förderprogramm „Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen“

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit dem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.

Das BMDV-Förderprogramm richtet sich dabei vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender. Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Für den Aufruf steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau. Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.

Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich >> https://lis.ptj.de/ gestellt werden.

Die FAQs und den Förderaufruf sowie weitere Dokumente zum Download finden Sie >> https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur

Steuerungsgruppe „Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen“ hat sich konstituiert

24 Personen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Sozialleben haben die Steuerungsgruppe „Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen“ gegründet. „Jetzt kann die Arbeit richtig starten“, betont Ralf Sygusch, Verbandsdirektor des Regionalverbandes Großraum Braunschweig und frisch gewählter Vorsitzender dieser Steuerungsgruppe. „Wir freuen uns, dass sich aus der gesamten Region Menschen gefunden haben, die dieses wichtige Projekt mittragen.“

Mitglieder in diesem Entscheidungsgremium sind die Kooperationspartner der Zukunftsregion mit allen Oberbürgermeistern und Landrät*innen der Region sowie der Allianz für die Region und dem Regionalverband. Hinzu kommen Wirtschafts- und Sozialpartner*innen, die sich als Vertreter*innen von Gewerkschaften, Kammern, Hochschulen, Verbänden und der Zivilgesellschaft für die Region SüdOstNiedersachsen einsetzen. Gemeinsam entscheiden sie über die Vergabe der Fördermittel.

Aus den EU-Fonds EFRE und ESF+ steht für die nächsten Jahre ein Budget von mehr als 5,4 Millionen Euro zur Verfügung. „Ab sofort können Kommunen, Institutionen, Verbände, Institutionen oder Vereine Projekte einreichen“, erläutert Sygusch. Diese müssen zu den Leitthemen Gemeinsame Regionale Energiestrategie, Regionales Konzept Flächen- und Wassermanagement oder Regionales Innovations- und Transformationsmanagement passen. Gefördert werden investive und nicht-investive kooperative Vorhaben. Zu den Fördermöglichkeiten und zur Projektentwicklung berät das Team des Regionalmanagements, das beim Regionalverband angesiedelt ist und den Prozess koordiniert. „Ich freue mich mit Ihnen gemeinsam die Worthülle „Zukunftsregion“ mit Leben und Inhalt zu füllen. Mit dem engagierten Team des Regionalmanagements und den Akteuren der Region nutzen wir das Förderprogramm, um Impulse zu setzen und das Potential unserer Region zu bündeln.“ motiviert Ralf Sygusch.

Infos unter: https://www.zukunftsregion-son.de

Das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ des niedersächsischen Europa- und Regionalministeriums etabliert landesweit 14 Zukunftsregionen, für die rund 96 Millionen Euro aus Mitteln der EU-Fonds EFRE/ESF+ zur Verfügung stehen. Als größte dieser 14 Regionen hatte sich SüdOstNiedersachsen 2022 erfolgreich für das Programm des Europa- und Regionalministeriums beworben. Für die kreisübergreifende Zusammenarbeit steht der Zukunftsregion in den nächsten Jahren ein Budget von mehr als 5,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Kooperationspartner*innen der Zukunftsregion SüdOstNiedersachsen sind die Stadt Braunschweig als Leadpartner, die Städte Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel, der Regionalverband Großraum Braunschweig und die Allianz für die Region. Beim Regionalverband liegt das Regionalmanagement.

Aktuelle Förderbilanz 2022: über 32 Millionen Euro an NBank-Fördermitteln in den Landkreis Peine geflossen

Die landeseigene NBank hat vor ein paar Tagen aktuelle Förderbilanzen für 2022 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr flossen insgesamt 32.340.546 Euro für Wirtschaftsförderung, Wohnungsbau und Qualifizierung von Arbeitskräften in den Landkreis Peine. Damit ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Hochjahr-2021, als mehr als 39 Millionen Euro für Wirtschaftsförderung und insbesondere Corona-Programme bewilligt wurden, festzustellen.

In 2022 haben 541 Unternehmen rund 11 Millionen überwiegend an Corona-Hilfen wie Überbrückungshilfen, Neustarthilfen erhalten. Darunter fallen auch 10 Gaststätten, die 610.000 Euro an niedrigschwelligen Investitionszuschüssen oder 16 Privatpersonen, die Photovoltaik-Batteriespeicher für insgesamt 41.207 Euro oder 10 Privatpersonen, die Lastenfahrräder für 7.600 Euro genehmigt bekommen haben.

Positiv war laut wito-Fördermittelberaterin, Melitta Arz, dass nicht nur Programme zur Abmilderung der Krisenfolgen beantragt wurden, sondern auch Transformationsangebote wie betriebliche Energieeffizienzprogramme und Digitalisierungsprogramme in Anspruch genommen wurden. 3 Unternehmen haben bspw. das Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienzprogramm 2.0 in Höhe von 395.636 Euro sowie 17 Antragsteller haben den Digitalbonus.Niedersachsen in Höhe von 115.848 Euro in Anspruch genommen. Des Weiteren wurden für 7 Digitalisierungsberatungen im Einzelhandel von der NBank 17.500 Euro bewilligt.

Erfreulich ist die Steigerung der Arbeitsmarktförderung auf 1.308.276 Euro gegenüber dem Vorjahr um über 300.000 Euro, u.a. bspw. für die Entlastung von Ausbildungsbetrieben, Meisterprämien im Handwerk, Mobilitätsprämien für Auszubildende, Jugendwerkstätten, Fachkräftebündnisse, Pro-Aktiv-Centren – PACE oder Start Guides.

Auch bei der Wohnraumförderung gab es eine erhebliche Steigerung: 61 Wohnungen wurden über die Eigentumsförderung, Wohnraumförderung COVID-19 oder den Mietwohnungsbau mit über 3,5 Millionen Euro gefördert.

Das Team der Wirtschaftsförderung hat die verschiedenen EU-Fördertöpfe mit Abkürzungen wie EFRE, ESF oder ELER für Sie im Blick. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme zur NBank, der Förderbank für das Land Niedersachsen.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick der EFRE- und ESF-Förderbilanzen für den Landkreis Peine. Die ELER-Förderung für den ländlichen Raum ist in der Darstellung nicht enthalten.

Landkreis-Förderbilanzen 2022 und 2021

Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert in diesem Förderaufrufen die Beschaffung von Elektrofahrzeugen sowie die dazu benötigte Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität. >> weitere Infos zum Programm 

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen. Förderfähig sind die Investitionsmehrausgaben​. Die Förderquoten beträgt 40%, es kann ein zusätzlicher KMU-Bonus von 10% gewährt werden.

Anträge können ab dem 10. März bis zum 20. April 2023 über das >> easy-Online-Förderportal eingereicht werden.

In einem Online-Seminar am 27.03.2023 | 13:00 – 14:00 Uhr stellen Referierende von NOW und PtJ Details zum Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine vor.  >> Anmeldung zum Online-Seminar

>> weitere Infos zum Programm