Gründungsstipendium

Für Gründer: Gründungsstipendium

Die ersten Schritte als Startup sind nicht einfach: Es gilt, Ideen zu entwickeln, Geschäftsmodelle zu schärfen, Businesspläne zu schreiben und rechtliche Fragen zu klären. Viel zu tun, doch oft fehlen die finanziellen Mittel. Aber keine Sorge – das Gründungsstipendium der NBank unterstützt euch mit einem monatlichen Zuschuss bis zu 2.200 € in der Pre-Seed- und Seed-Phase, damit ihr eure Träume in die Realität umsetzen könnt. 💰

Und dies mit Erfolg, die Zahlen für 2023 sprechen für sich: 118 Anträge, 92 Bewilligungen! Allein im Dezember wurden 23 Anträge gestellt und 20 bewilligt. Das ist ein vielversprechendes Zeichen für die Entwicklung im Jahr 2024! 📈

Das Gründungsstipendium Niedersachsen hat bereits einige erfolgreiche Start-ups hervorgebracht. So gewannen 2023 unter anderem die Gründungsstipendiaten von Mission to Marsh gGmbHMARCLEY und skinsure den Durchstarterpreis. Mission to Marsh wurde sogar mit dem ersten Platz in der Kategorie Social Innovation ausgezeichnet. 🏆

Ihr habt eine Vision, wir haben die Mittel – bewerbt euch jetzt für das Gründungsstipendium und macht eure Startup-Träume 2024 wahr!
Weitere Infos über das Gründungsstipendium bekommt ihr bei der NBank

Förderung Weiterbildung Solo-Selbstständige

Weiterbildungsförderung für Freiberufliche und Selbstständige mit KOMPASS

Gute Neuigkeiten für freiberuflich und selbstständig Tätige: Ab sofort können Weiterbildungen und Qualifizierungen mit bis zu 4.500 € pro Jahr bezuschusst werden. Wie das funktioniert? Als KOMPASS Anlaufstelle begleiten die kvhs Ammerland gGmbh und VHS Göttingen Osterode gGmbH niedersachsenweit das Antragsverfahren für das ESF Plus-Bundesprogramm „KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“.

Sie…
– sind freiberuflich oder selbstständig in Deutschland tätig,
– seit mind. 2 Jahren im Haupterwerb angemeldet,
– generieren mind. 51% Ihrer Einkünfte aus Ihrer Freiberuflichkeit oder Selbstständigkeit
– und beschäftigen max. 1 angestellte Person in Vollzeit.

Sie möchten…
– passgenaue Weiterbildungen wahrnehmen,
– Fördergelder für Ihre Weiterbildung nutzen: Die Fördersumme umfasst 90 % der reinen Qualifizierungskosten in Höhe von bis zu 5.000 € begrenzt auf einen max. Erstattungs-Zuschuss von 4.500 € einmal pro Jahr.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei den Anlaufstellen KOMPASS Niedersachsen:
Dr. Birgit Elend, vhs Göttingen Osterode, Tel.: 0551/ 4952-140; E-Mail: b.elend@vhs-goettingen.de
Meike Nack, kvhs Ammerland, Tel.: 04403/ 62377-18; E-Mail: m.nack@kvhs-ammerland.de

Allgemeine Erstinformationen und einen Erklärfilm zum Kompass Programm finden Sie hier:
https://www.kvhs-ammerland.de/kompass
https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/kompass.html

 

Tipp: Weiterbildungen und Qualifizierungen mit bis zu 4.500 € pro Jahr bezuschusst

Das Förderprogramm zielt auf die Stärkung und die Erhöhung der Bestandsfestigkeit des jeweiligen Geschäftsmodells von Selbstständigen und Freiberuflichen. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • mindestens zwei Jahre im Haupterwerb angemeldete Tätigkeit
  • mindestens 51% der Einkünfte werden daraus generiert
  • die maximale Anzahl von Beschäftigten entspricht einem Vollzeitäquivalent (VZÄ).

Interessierte Programmteilnehmende können durch die KOMPASS Förderung bundesweit Qualifizierungen absolvieren, um neue Perspektiven zu schaffen. Individuell passende Weiterbildungen, beispielsweise Betriebswirtschaft, Marketing, Digitalisierung sowie berufsfachliche Themen und Soft Skills sind förderfähig.

Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur KOMPASS Förderung werden Freiberuflichen in der Erwachsenenbildung ebenso wie Selbstständigen aus allen anderen Bereichen und Branchen zur Verfügung gestellt. Die Unterstützung und Beratung ist aufgrund der Projektförderung kostenfrei. >> Ansprechpartner:innen und weitere Infos 

Hilfe bei der Fördermittel-Beantragung: Niedersachsen INVEST

Unternehmen, die sich gerade mit einer Fördermittel-Antragstellung auseinandersetzen, hilft die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank interaktiv in einem Online-Seminar zur Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW/EFRE“, um den Antrag richtig und erfolgversprechend auszufüllen.

Im interaktiven Austausch beleuchtet die NBank folgende Punkte:

  • Registrierung/Anmeldung im neuen Kundenportal
  • Ausfüllen des Antragformulars
  • Erforderliche Pflichtdokumente
  • Einreichung des Förderantrages

Die Antragswerkstatt findet am 29. November um 15:00 Uhr auf der Onlineplattform Zoom statt und geht ausschließlich auf den Antragsweg ein.

>> mehr Informationen und Anmeldung

Niedersachsen Invest EFRE

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes wollen Sie sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovations- oder Digitalisierungsgrades erhöhen und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen. Die Förderung muss einen Beitrag zur CO₂-Einsparung leisten. Zu diesem Zweck soll die Energieeffizienz erhöht, ein Beitrag zum
besonderen Umweltschutz geleistet oder die Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugt werden.

Förderung von:
> Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage) für kleine und mittlere Unternehmen
> Investitionen in Dauerarbeitsplätze und in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen
Was wird gefördert?
> Investitionen, mit denen neue sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells erhöht werden kann und die die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovationsgrad oder an den Digitalisierungsgrad einhalten (Ziffer 2.1. der Richtlinie) – zuwendungsfähig sind Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte (Ziffer 5.2 a) – e) der Richtlinie)
> Investitionen in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen (Ziffer 2.2 der Richtlinie), – zuwendungsfähig sind die Investitionsmehrausgaben (Ziffer 5.3 der Richtlinie)
> Eine Förderung ist nur zulässig bei einer Kombination der Fördergegenstände der Ziffern 2.1 und 2.
Wer wird gefördert?
> kleine, mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und Hinweise für das Beherbergungsgewerbe
> Für Investitionsvorhaben im Beherberungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 3 der Richtlinie

>> weitere Infos und Antrag bei der NBank